Hallo, guten Abend.
Ich habe heute das Zulassungsbescheid im Rahmen des Nachrückverfahren erhalten und wurde informiert, dass ich den Immatrikulationsantrag bis zum 20. März zusammen mit allen anwendbaren Dokumenten an Uni schicken muss. Als Ausländerbeworin muss ich eine Bescheinigung der Deutschkenntnisse vorlegen, im Moment habe ich keine Zerfitikat zu beweisen. Ein Ergebniss des TestDAFs, an dem ich letzten Februar teilgenommen habe, wird am 27. März veröffentlicht. Ansonsten möchte ich den DSH der Universität Hamburg am 26. März teilnehmen. Und das Ergebniss wird am 12. April sein. Ich kann also bis zum 20. März keine Sprachbescheinigung beifügen. Wird meine Zulassung in diesem Fall verweigert? Ich würde gerne mehr wissen, wenn es einen Weg gibt.