Sehr geehrtes Uni Hamburg Team,
aktuell bin ich im Studienfach Rechtswissenschaft immatrikuliert. Den universitären
Teil (Zwischenprüfung, Hauptstudium und Schwerpunkt) habe ich bereits erfolgreich abgeschlossen. Der angestrebte Abschluss dieses Studienfaches ist die Staatsprüfung (Staatsexamen). Um sich für Staatsprüfung anmelden zu können, muss man immatrikuliert sein.
Meine Frage:
Wenn ich mich exmatrikulieren lasse und dann später (in 1-2 Jahren) die Staatsprüfung schreiben möchte. Muss ich mich regulär erneut bewerben? Oder gibt es ein anderes Bewerbungsverfahren, da ich nur rein formal eingeschrieben werden muss.
Mit freundlichen Grüßen