Bewerbung für die Staatsprüfung

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Test123
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Registriert: Di 19. Mär 2019, 22:29

Bearbeitet Bewerbung für die Staatsprüfung

Beitrag von Test123 »

Sehr geehrtes Uni Hamburg Team,

aktuell bin ich im Studienfach Rechtswissenschaft immatrikuliert. Den universitären
Teil (Zwischenprüfung, Hauptstudium und Schwerpunkt) habe ich bereits erfolgreich abgeschlossen. Der angestrebte Abschluss dieses Studienfaches ist die Staatsprüfung (Staatsexamen). Um sich für Staatsprüfung anmelden zu können, muss man immatrikuliert sein.

Meine Frage:

Wenn ich mich exmatrikulieren lasse und dann später (in 1-2 Jahren) die Staatsprüfung schreiben möchte. Muss ich mich regulär erneut bewerben? Oder gibt es ein anderes Bewerbungsverfahren, da ich nur rein formal eingeschrieben werden muss.

Mit freundlichen Grüßen
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Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Beiträge: 1265
Registriert: Mi 7. Jun 2017, 12:54

Re: Bewerbung für die Staatsprüfung

Beitrag von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki »

Hallo Test123,

sich wieder in das Studium einschreiben zu lassen, ist nur aus bestimmten Gründen wie z.B. Krankheit oder Pflege von Angehörigen möglich. "Einfach so" ist es nicht möglich, wieder in das Studium einzusteigen.
Auch die erneute Bewerbung ins Hauptstudium muss nicht erfolgreich sein, da die Zahl der Bewerbungen die Anzahl der freien Plätze in den letzten Jahren immer deutlich überschritten hat.

Gemäß §13 Hamburgisches Juristenausbildungsgesetz (HmbJAG) müssen Sie im Studienjahr vor der Prüfung immatrikuliert sein (s. https://www.jura.uni-hamburg.de/service ... ng-rw.html). Anders verhält es sich mit dem Freiversuch.
Am besten informieren Sie sich im Studienbüro Rechtswissenschaft dazu, wann Sie wie lange vor dem Freiversuch exmatrikuliert sein dürfen und ob das auch für den Erstversuch gilt.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
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Universität Hamburg
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