Hallo,
ich habe einmal drei Fragen:
1. wenn ich alle Leistungen meines Bachelorstudienganges "Holzwirtschaft" im Ausgust 19 erbracht habe, bleibe ich dann trotzdem noch das ganze Semester bis Ende September 19 immatrikuliert?
2. Wenn ich den Master "Wood Science" studiere, aber im ersten und zweiten Semester keine Studienleistung erbringe und mich dann aus beruflichen Gründen selbst am Ende des zweiten Semesters Exmatrikuliere, kann ich mich später trotzdem nochmal in ein höheres Fachsemester bewerben? (Da ja ein erneutes Einschreiben zum ersten Semester deselben Masterstudienganges nicht mehr möglich ist, oder?)
3. Könnte ich im neunten und zehnten Semester des Bachelorstudienganges eingeschrieben bleiben, auch wenn ich keine Prüfungen mehr ablege, nur den Nachweis für die Pflichtpraktika erst im zehnten Semester abgebe, obwohl sie im achten Semester absolviert wurden?
Müsste man dazu zusätzlich noch am Ende des achten Semesters an der Studienfachberatung teilnehmen? Und ist der Ausgang des Gespräches dann Verbindlich?
Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen.