u.a. Exmatrikulation und Wiedereinschreibung

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SV4
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Registriert: Fr 1. Mär 2019, 21:08

Bearbeitet u.a. Exmatrikulation und Wiedereinschreibung

Beitrag von SV4 »

Hallo,

ich habe einmal drei Fragen:

1. wenn ich alle Leistungen meines Bachelorstudienganges "Holzwirtschaft" im Ausgust 19 erbracht habe, bleibe ich dann trotzdem noch das ganze Semester bis Ende September 19 immatrikuliert?

2. Wenn ich den Master "Wood Science" studiere, aber im ersten und zweiten Semester keine Studienleistung erbringe und mich dann aus beruflichen Gründen selbst am Ende des zweiten Semesters Exmatrikuliere, kann ich mich später trotzdem nochmal in ein höheres Fachsemester bewerben? (Da ja ein erneutes Einschreiben zum ersten Semester deselben Masterstudienganges nicht mehr möglich ist, oder?)

3. Könnte ich im neunten und zehnten Semester des Bachelorstudienganges eingeschrieben bleiben, auch wenn ich keine Prüfungen mehr ablege, nur den Nachweis für die Pflichtpraktika erst im zehnten Semester abgebe, obwohl sie im achten Semester absolviert wurden?
Müsste man dazu zusätzlich noch am Ende des achten Semesters an der Studienfachberatung teilnehmen? Und ist der Ausgang des Gespräches dann Verbindlich?

Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen.
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Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Beiträge: 1265
Registriert: Mi 7. Jun 2017, 12:54

Re: u.a. Exmatrikulation und Wiedereinschreibung

Beitrag von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki »

Hallo SV4,

wenn Ihr Abschluss aus dem Fachbereich an das Campus-Center gemeldet wird, werden Sie automatisch zum Ende des Semesters, in dem der Abschluss übermittelt wurde, exmatrikuliert. Je nach dem, wann Sie den Zeugnisantrag stellen, könnte sich die Meldung auch noch bis in das WiSe 2019/20 ziehen.

Für Masterstudiengänge gibt es keine höheren Fachsemester. Sie können sich immer wieder in das 1. Fachsemester bewerben. Auch eine Wiederaufnahme des Studium nach einer Unterbrechung wäre möglich, wenn entsprechende Gründe wie Krankheit oder Pflege eines Angehörigen für die Unterbrechung vorliegen.

Ob Sie die Abgabe der Prüfungsleistung so lange hinauszögern können, sollten Sie mit dem Studienbüro abklären.
Wenn Sie die Regelstudienzeit um zwei Semester überschreiten, müssen Sie an einer Studienfachberatung teilnehmen. Darin wird mit Ihnen zusammen erarbeitet, wie Sie den Abschluss am besten noch erreichen können und ggf. ein individueller Studienplan erstellt.

Mir ist aus Ihrer Anfrage nicht ganz klar, was das Ziel Ihres Vorgehens ist. Wenn es nur um den Status als Student geht, sollten Sie bedenken, dass Sie bei Aufnahme einer Arbeit mit mehr als 20 Stunden trotzdem Sozialversicherungsabgaben zahlen müssen.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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