Liebe(r) jokos,
an der Uni Hamburg wird nicht zwischen Erst- und ZweitstudienbewerberInnen (Ausnahme: Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin) unterschieden. Das gilt auch für Ihre gewünschte Studienkombination.
Wer ein Studium an einer deutschen Hochschule oder Fachhochschule nach einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss ebenfalls eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Wenn dieses Kriterium auf Ihr Erststudium zutrifft, können Sie sich dann bei der Bewerbung aussuchen, ob Sie sich mit der Note des Abiturs oder mit der Note des Erststudiums bewerben möchten, je nachdem welche Note für Sie günstiger ist.
Wenn Sie sich mit der Note des Erststudiums bewerben, geben Sie bitte bei der Onlinebewerbung (Bewerbungsfrist 01.06. – 15.07.) unter Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung als „Art der Hochschulzugangsberechtigung“ bitte „Sonstige Studienberechtigung“ und die Daten des Erststudiums an.
Sie finden die NC-Werte der letzten Auswahlverfahren für das Hauptfach unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... emester.pdf und für das Nebenfach unter:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... enfach.pdf.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch