Bewerbung nach Studienabbruch

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fdg
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Registriert: Di 20. Feb 2018, 10:06

Bearbeitet Bewerbung nach Studienabbruch

Beitrag von fdg »

Guten Tag,

ich hoffe Sie können mir mit meiner Frage weiterhelfen.
Und zwar geht es darum, dass ich zum Wintersemester 2018/2019 ein Studium im ersten Semester angefangen habe, dies aber aus persönlichen Gründen zum 01.03.2019 also zum 2. Semester abbrechen musste.
Die HAW hat mir daraufhin einen Exmatrikulationsbescheid gesendet.

Jetzt will ich mich zum WiSe 2019/2020 bei der Uni Hamburg für Erziehungs- und Bildungswissenschaften bewerben und meine Frage ist, ob ich das angefangene Studium mitteilen muss und das irgendeine Rolle spielt, oder mich benachteiligt. Oder ob ich mich ganz normal wie vorher auch bewerben kann, um ein neues Studium zu beginnen.

Muss ich dann bei der Bewerbung die alte Immatrikulation und Exmatrikel der HAW einreichen, wenn ich mich bei der Uni Hamburg zum nächsten WiSe bewerben will?

Und außerdem hatte ich mich bereits letztes Jahr für Erziehungs- und Bildungswissenschaften bei Ihnen beworben und hatte auch einen Zulassungsbescheid erhalten. Hat dies irgendwelche Auswirkungen auf meine Bewerbung dieses Jahr?

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen,

Liebe Grüße,
FG
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Bewerbung nach Studienabbruch

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe FG,

Sie können sich an der Uni Hamburg für den Bachelorstudiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft als Studienanfängerin bewerben, da die HAW solchen Bachelorstudiengang nicht anbietet, Ihr vorheriges Studium also nicht derselbe Studiengang war.

Sie müssen die studierten Semester bei der Bewerbung in Studienverlauf angeben. Das hat bei der Bewerbung nur Auswirkungen, wenn es um die Wartezeit geht, da die Zeiten, die Sie an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind/waren, nicht als Wartezeit zählt. Ansonsten bewerben Sie sich „ganz normal“, wie zuvor. Eine Exmatrikulationsbescheinigung müssen Sie nur einreichen, wenn Sie im Vorsemester (Sommersemester 19) an einer anderen deutschen Hochschule immatrikuliert waren.

Wenn Ihre Bewerbung zum letzten Wintersemester bereits erfolgreich war, Sie aber den Studienplatz nicht angenommen haben, hat dies weder positive, noch negative Auswirkungen auf zukünftige Bewerbungen. Eine Ausnahme wäre, wenn Sie in der Zeit einen Dienst (z.B. freiwilliges soziales Jahr) absolviert hätten, dann könnten Sie unter Umständen bevorzugt zugelassen werden.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
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