ich habe ein Zeugnis der Fachhochschulreife, erworben an einer Fachoberschule in Hamburg. Bin ich damit berechtigt Rechtswissenschaften zu studieren? Die Studienberatung in Lüneburg sagte mir, dass eine Fachbindung durch den Schnitt von 3.0 in den Hauptfächern aufgehoben wird.
haben Sie eine Fachhochschulreife oder eine fachgebundene Hochschulreife erworben?
Die Fachhochschulreife – häufig auch “Fachabitur“ genannt, ist für ein Studium an der Universität Hamburg bis auf zwei Ausnahmen nicht ausreichend. Ausnahme 1: der gemeinsam mit der Hochschule für Angewandte Wissenschaften angebotene Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Ausnahme 2: gilt für den Studiengang Sozialökonomie. Mit einer Fachhochschulreife könnten Sie sich für den Studiengang Sozialökonomie bewerben, müssten allerdings zuvor eine Aufnahmeprüfung absolvieren, um eine Hochschulzugangsberechtigung für diesen Studiengang zu erwerben. Andere Studiengänge können an der Universität Hamburg nicht studiert werden.
Mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung können Sie nur bestimmte Studiengänge studieren, die die der fachlichen Richtung der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung entsprechen. Die Fachbindung wird im Zeugnis explizit aufgeführt.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg