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Verspätetes Einreichen Bewerbung - keine Ausnahmen möglich!

Verfasst: Sa 11. Mai 2019, 16:14
von Campus-Center - Birte Schelling
An der Universität Hamburg gibt es keine Möglichkeit, nach Ablauf der Bewerbungsfristen noch Bewerbungen abzugeben, da es sich bei den Bewerbungsfristen um Ausschlussfristen handelt.

Hiervon können grundsätzlich keine Ausnahmen gemacht werden, insbesondere gibt es keine Härtefallregelungen oder ähnliches!