Zweitstudium Geschichte

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hm_ehnmark
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Bearbeitet Zweitstudium Geschichte

Beitrag von hm_ehnmark »

Guten Morgen,

ich bin gerade dabei mein Studium der Kommunikationswissenschaft an der WWU Münster zu beenden und möchte im nächsten Semester gerne Geschichte an der Uni Hamburg studieren.

Meine ursprüngliche Hochschulzugangsberechtigung in Form meines Abiturs habe ich allerdings in Belgien an einer europäischen Schule gemacht. Ich habe gelesen, dass ich für meine Bewerbung an der Uni Hamburg mein Abitur erst bei uni-assist einreichen muss. Ist dies auch nötig, obwohl ich Deutsche bin und auch die WWU mein Zeugnis bereits als gültige Hochschulzugangsberechtigung akzeptiert hat?

Dem schließe ich eine weitere Frage an: Bis zum Bewerbungsschluss am 15.7. werde ich aller Voraussicht nach das Zeugnis meines abgeschlossenen BA-Studiums bekommen haben. Kann ich - obwohl meine ursprüngliche Hochschulzugangsberechtigung nicht deutsch ist - mich dann mit diesem Zeugnis bewerben?

Mit freundlichen Grüßen

Hanna Ehnmark
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Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
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Re: Zweitstudium Geschichte

Beitrag von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki »

Hallo Frau Ehnmark,

an der Uni Hamburg wird nicht nach Erst- und Zweitstudienbewerber*innen unterschieden.
Ein in Deutschland abgeschlossenes Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern stellt auch eine Hochschulzugangsberechtigung dar. Sie können sich also auch mit dem abgeschlossenen Bachelorstudium bewerben. Sie können auch jetzt schon eine Bescheinigung über den Abschluss mit Durchschnittsnote von Ihrer Hochschule beantragen. Das reicht für die Bewerbung aus, auch wenn Sie das Zeugnis noch nicht ausgehändigt bekommen haben.

Wenn Sie sich mit dem Zeugnis der europäischen Schule bewerben wollen, ist eine Anerkennung des Abschlusses durch uni-assist oder eine andere Zeugnisanerkennungsstelle nötig. Die Zulassung zu einer anderen Hochschule reicht nicht als Nachweis.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
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hm_ehnmark
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Re: Zweitstudium Geschichte

Beitrag von hm_ehnmark »

Guten Morgen Frau Schulzki,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!

Zwei Fragen hätte ich allerdings noch:
1) Bei der Bewerbung an der Uni Hamburg soll ich Durchschnittsnote und auch Datum des Zeugniserhalts angeben. Sie meinten ja, dass ich diese zwischenzeitliche Durchschnittsnote auf jeden Fall angeben darf - wie sieht das denn dann mit dem Datum aus? Soll ich hier das zukünftige (zu diesem Zeitpunkt nur ungefähr angebbare) Datum des Erhalts meines entgültigen Zeugnisses nennen oder das Datum des Tages, an dem ich die Durchschnittsnote bekomme?

2) Sollte ich letztendlich zugelassen werden, stand im PDF-Dokument zur Bewerbung (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf) unter Anderem auf S. 5, dass erst bei der Einschreibung eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses eingereicht werden muss. Die dort stehende Note wird sich von der aktuellen Durchschnittsnote leicht unterscheiden - ist das ein Problem?
Zur Erklärung: Ich habe zwar bereits alle Leistungen absolviert und werde auch mein Studium dieses Semester beenden, allerdings dauert das Eintragen verschiedener Noten noch ein wenig länger.

Mit freundlichen Grüßen

Hanna Ehmark
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Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
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Re: Zweitstudium Geschichte

Beitrag von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki »

Hallo Frau Ehnmark,

wenn noch nicht alle Noten ermittelt und eingetragen wurden, kann das Studium noch nicht als abgeschlossen gelten?! Sie können ja durchaus auch noch durch eine Prüfung durchfallen.
Ich vermute auch, dass Sie dann von Ihrer Hochschule derzeit noch keine Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss mit der Abschlussnote erhalten können. Mit der Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss würden sich Ihre Fragen nämlich erledigen - darauf stünde dann die endgültige Note und das Datum der letzten Prüfungsleistungen.

In Ihrem Eingangspost schrieben Sie, dass Sie das Zeugnis bis 15.07. erhalten werden. Ich ging daher davon aus, dass Sie alle Leistungen erbracht haben - was auch bedeutet, dass sie benotet wurden.

Solange das Studium nicht komplett abgeschlossen ist, stellt es keine Hochschulzugangsberechtigung dar.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
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hm_ehnmark
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Re: Zweitstudium Geschichte

Beitrag von hm_ehnmark »

Hallo Frau Schulzki,

nein, dann habe ich das gerade falsch beschrieben: Ich habe alle Prüfungen erfolgreich bestanden. Allerdings setzt sich die Note eines meiner Module aus vier seperaten Noten zusammen, die ich alle bereits erhalten habe und für die ich auch die entsprechenden Scheine vorweisen kann. Das einzige Problem besteht darin, dass sie aus Zeitgründen noch nicht zu dieser einen Note zusammengefasst in das Prüfungssystem der Uni Münster eingetragen wurden, weswegen mein aktueller Schnitt von dem endgültigen in einigen wenigen Nachkommastellen abweicht.

Was ich allerdings noch nicht wusste, als ich meinen Eingangspost formuliert habe, war, dass ich mein Abschlusszeugnis mit Unterschrift des Dekans frühestens Ende Juli bekommen werde. Ich dachte, dass das schneller geht.

Mit freundlichen Grüßen

Hanna Ehnmark
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Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
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Re: Zweitstudium Geschichte

Beitrag von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki »

Hallo Frau Ehnmark,

oder ich habe es falsch vestanden - jetzt ist es auf alle Fälle klar. ;)

Auch wenn die Noten noch nicht im Studienverwaltungssystem gemittelt wurden, kann vielleicht Ihr Prüfungsbüro dennoch schon die endgültige Note berechnen?
Sie benötigen auf alle Fälle eine Bescheinigung über den Abschluss, die vor dem 15.07. ausgestellt wurde, damit Sie sich bewerben können.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
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hm_ehnmark
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Re: Zweitstudium Geschichte

Beitrag von hm_ehnmark »

Hallo Frau Schulzki,

noch einmal vielen vielen Dank für Ihre Antworten!

Ein kleine Frage hätte ich nun noch: Nach der erfolgreichen Bewerbung muss ich meine HZB (vorläufiges BA-Abschlusszeugnis) nicht einschicken, sondern nur bei der Einschreibung im August (ggf. mit dem richtigen Zeugnis) vorlegen oder habe ich das falsch verstanden?

Viele Grüße

Hanna Ehnmark
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Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
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Re: Zweitstudium Geschichte

Beitrag von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki »

Hallo Frau Ehnmark,

das haben Sie richtig verstanden - erst zur Immatrikulation ist der Nachweis erforderlich.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
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