Hallo,
ich habe mich auf ein Zweitstudium beworben und nun mein Bachelorzeugnis als Hochschulzugangsberechtigung angegeben. Leider fand ich die Hinweise in der Bewerbungsübersicht etwas verwirrend und bin nun unsicher, ob ich das Bachelorzeugnis bereits vor Bewerbungsfrist oder erst bei der möglichen Immatrikulation einreichen muss.
Vielen Dank und liebe Grüße,
Zoe