Liebe alle,
Auf dem im Immatrikulationsantrag angegebenen Link zur Krankenversicherung steht, dass der Nachweis über die Krankenversicherung bis zu 10 Tage später eintreffen darf als die Frist am 23.8.
Auf der Checkliste für die Immatrikulation steht, dass diese sogar erst bei Anreise (ich nehme also an zu Semesterbeginn?!) eingereicht werden darf.
Welche Info stimmt denn nun davon?:)
Ich bin derzeit schon an der Uni HH immatrikuliert.. macht das in der Hinsicht noch einmal einen Unterschied?
Danke und viele Grüße!
Liebe(r) Hade,
der Hinweis „Kann nach Anreise nachgereicht werden“ bezieht sich auf internationale Studierende, die sich aktuell noch im Ausland befinden.
Auch wenn Sie bereits an der Uni Hamburg studieren, müssen Sie den Nachweis der Krankenversicherung erneut einreichen. Wenn Sie Ihren Nachweis der Krankenversicherung nach der Frist zur Immatrikulation einreichen, gefährden Sie damit nicht Ihre Einschreibung. Sie werden dann aber bis zum Nachweis der Krankenversicherung an der Uni Hamburg nur vorläufig eingeschrieben und erhalten auch nur vorläufige Semesterunterlagen (wenn der Nachweis nicht bis zur Erstellung der Semesterunterlagen eingereicht wurde). Erst nach dem Nachweis der Krankenversicherung werden Sie dann endgültig eingeschrieben.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
der Hinweis „Kann nach Anreise nachgereicht werden“ bezieht sich auf internationale Studierende, die sich aktuell noch im Ausland befinden.
Auch wenn Sie bereits an der Uni Hamburg studieren, müssen Sie den Nachweis der Krankenversicherung erneut einreichen. Wenn Sie Ihren Nachweis der Krankenversicherung nach der Frist zur Immatrikulation einreichen, gefährden Sie damit nicht Ihre Einschreibung. Sie werden dann aber bis zum Nachweis der Krankenversicherung an der Uni Hamburg nur vorläufig eingeschrieben und erhalten auch nur vorläufige Semesterunterlagen (wenn der Nachweis nicht bis zur Erstellung der Semesterunterlagen eingereicht wurde). Erst nach dem Nachweis der Krankenversicherung werden Sie dann endgültig eingeschrieben.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hinweis vom 24.01.2018:
Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Es besteht keine feste Nachreichfrist für Krankenversicherungsnachweise und Exmatrikulationen mehr.
Es ist jedoch in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, damit Sie reibungslos die endgültigen Semesterunterlagen erhalten. Es ist daher empfehlenswert, bis spätestens Mitte Oktober bzw. Mitte April die Unterlagen nachzureichen, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass Ihnen nach Ablauf der vorläufigen Semesterunterlagen (Gültigkeit 01.10.-31.10. bzw. 01.04.-30.04.) die endgültigen Unterlagen vorliegen.
Sie erhalten zudem keine Immatrikulationsbescheinigung, solange Ihre Unterlagen unvollständig sind!
Mit freundlichen Grüßen
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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