Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einen Zulassungsbescheid für den Studiengang B.Sc. Physik im ersten Fachsemester (WS19/20) erhalten.
Ich habe nach entgültiges Nichtbestehen einer Modulprüfung (nicht Teil des Studiengangs Physik) einmal den Studiengang gewechselt. Jetzt weschle ich zum zweiten mal den Studiengang und auch die Hochschule.
Brauche ich im Bezug auf den ersten Studiengang in disem Fall eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fachbereich Physik an der Universität Hamburg und bis wann soll diese eingereicht werden?
Was ist (im Bezug auf den Zweiten Studiengang) im Immatrikulationsantrag "2. Angabe zu nicht bestandenen Prüfungen" mit Abschlusprüfung gemeint? Ist damit die Abschlussarbeit, bzw. die nachfolgende Presäntation usw. gemeinet, oder der Abschluss selbst (der Erhalt des akademschen Grades B.Sc. - aslo alle erbrachte Leistungen des Studiengangs zusammen) gemeint? Ich habe alle bisher abgelegte Prüfungen im zweiten Studiengang in der Tat bestanden, den Abschluss habe ich jedoch nicht.
Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen