Hallo,
ich habe gestern meinen Immatrikulationsantrag eingereicht und mir ist gerade aufgefallen, dass bei der Versicherungsbescheinigung noch zwei weitere Zettel angeheftet waren, mit Titel "Meldung der Hochschule an die Krankenkasse". Ich ging davon aus, die müsste ich selbst ausfüllen sobald ich anfange zu studieren, aber das muss doch die Universität direkt an die Krankenkasse senden. Muss dieser Zettel ebenfalls innerhalb der Immatrikulationsfrist vorliegen oder genügt es, wenn ich diesen nachreiche?
(Die reine Versicherungsbescheinigung war ja dem Immatrikulationsantrag beigefügt.)
Mit freundlichen Grüßen,
Leonie Werner