Rückstufung vom Master in den Bachelor

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Tobias Jakob
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Registriert: Mo 17. Jun 2019, 01:27

Bearbeitet Rückstufung vom Master in den Bachelor

Beitrag von Tobias Jakob »

Hallo,

ich bin noch in einem Bachelor an einer anderen Universität immatrikuliert, jedoch bereits im Master an der Universität Hamburg vorläufig immatrikuliert.

1. Was muss ich beachten, um eine Rückstufung vom Master (Allgemeine Sprachwissenschaft) in den Bachelor zu vermeiden?
2. Was muss ich beachten, wenn sich die Rückstufung nicht vermeiden lässt- (Nachweis eines BA-Abschlusses noch nicht möglich)?
3. Da ich noch an einer anderen Hochschule im Bachelor (Germanistische Linguistik + Skandinavistik) eingeschrieben bin, und leider erst im Sommersemester 2020 den Bachelor abschließe, würde ich gern erfahren, wie sich das auf das (Master-)Studium an der Uni Hamburg auswirkt. Vor allem, ob ich allgemein in den Bachelor zurückgestuft werde oder auch mit der entsprechenden Kombination wie an der anderen Hochschule, an der ich noch eingeschrieben bin.
4. Was muss ich nach der Rückstufung beachten, da ich doch dann an zwei Universitäten im Bachelor eingeschrieben bin, auch bzgl. der Immatrikulationsbescheinigung von der Uni Hamburg und des BAföGs?

Ich hoffe, Sie können mir helfen, die Fragen zu klären.


MfG Tobias J.
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Rückstufung vom Master in den Bachelor

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Tobias,

Ich fürchte, hier gibt es ein Missverständnis. Eine Rückstufung in den Bachelor wird nur bei Studierenden vorgenommen, die vor der Einschreibung für den Master an der Uni Hamburg für einen Bachelorstudiengang eingeschrieben waren. Wenn Sie vorher an einer anderen Universität für einen Bachelorstudiengang eingeschrieben waren und den Bachelorabschluss nicht bis zum Ende des Wintersemesters nachweisen können, werden Sie nicht an der Uni Hamburg in einen Bachelorstudiengang eingeschrieben, sondern Sie werden für den Masterstudiengang exmatrikuliert und sind dann gar kein Studierender der Uni Hamburg mehr. Sie wären dann also nur noch an Ihrer vorherigen Hochschule für den Bachelorstudiengang eingeschrieben. Sollten sich daraus weitere Fragen ergeben, schreiben Sie mir gern wieder hier.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Tobias Jakob
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Re: Rückstufung vom Master in den Bachelor

Beitrag von Tobias Jakob »

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Besteht denn die Möglichkeit dem zuvorzukommen, wenn ich einen Antrag auf Exmatrikulation zum 31. März 2020 stelle, und mich mit diesem Exmatrikuationsnachweis erneut an der Uni für den gleichen Studiengang für das kommende Sommersemester bewerbe? (Für meinen Masterstudiengang "Allgemeine Sprachwissenschaft/ Linguistik" gibt es keinen NC.) (Zum Einen möchte ich weiterhin an der Uni Hamburg bleiben, zum Anderen wohne ich im Studierendenwohnheim und brauche für die Wohnberechtigung aber einen Immatrikulationsnachweis, den ich ja nur bekomme, wenn ich an der Uni Hamburg eingeschrieben bin. Da dies augenblicklich für das Sommersemester nicht so ist, müsste ich dann auch ausziehen.)
Gibt es vielleicht eine andere Möglichkeit, so dass ich an der Universität bleiben kann?

Beste Grüße,
Tobias
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Rückstufung vom Master in den Bachelor

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Tobias,

Sie können sich einfach neu bewerben, eine Exmatrikulation ist dafür nicht erforderlich. Um eingeschrieben zu bleiben, ist das auch die beste Möglichkeit. Wenn Sie Ihre Bewerbung abgeschickt haben, melden Sie sich hier einfach noch einmal, dann vermerke ich bei uns im System, dass Sie sich neu bewerben, weil der Bachelor nicht rechtzeitig zum Ende des Wintersemesters abgeschlossen werden kann, damit keine Irritationen ob dessen entstehen, dass Sie sich für den Master, für den Sie schon eingeschrieben sind, erneut bewerben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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