Hallo,
ich bin noch in einem Bachelor an einer anderen Universität immatrikuliert, jedoch bereits im Master an der Universität Hamburg vorläufig immatrikuliert.
1. Was muss ich beachten, um eine Rückstufung vom Master (Allgemeine Sprachwissenschaft) in den Bachelor zu vermeiden?
2. Was muss ich beachten, wenn sich die Rückstufung nicht vermeiden lässt- (Nachweis eines BA-Abschlusses noch nicht möglich)?
3. Da ich noch an einer anderen Hochschule im Bachelor (Germanistische Linguistik + Skandinavistik) eingeschrieben bin, und leider erst im Sommersemester 2020 den Bachelor abschließe, würde ich gern erfahren, wie sich das auf das (Master-)Studium an der Uni Hamburg auswirkt. Vor allem, ob ich allgemein in den Bachelor zurückgestuft werde oder auch mit der entsprechenden Kombination wie an der anderen Hochschule, an der ich noch eingeschrieben bin.
4. Was muss ich nach der Rückstufung beachten, da ich doch dann an zwei Universitäten im Bachelor eingeschrieben bin, auch bzgl. der Immatrikulationsbescheinigung von der Uni Hamburg und des BAföGs?
Ich hoffe, Sie können mir helfen, die Fragen zu klären.
MfG Tobias J.