Hallo Talos,
Diese Frage können wir ohne weitere personenbezogene Daten leider nicht beantworten. Normalerweise erfolgt die Befreiung in der Weise, dass Sie zunächst den Beitrag in voller Höhe bezahlen und anschließend die Rückerstattung des Anteils für das Semesterticket beim Studierendenwerk beantragen. Dies müssen Sie für jedes Semester erneut tun. Es gibt allerdings Ausnahmefälle, in denen die Befreiung dauerhaft gewährt wird (z.B. bei einer Beeinträchtigung, die dazu führt, dass Sie den HVV dauerhaft kostenfrei nutzen dürfen) - ob so eine Ausnahme in Ihrem Fall vorliegt, lässt sich aber nur klären, wenn wir weitere Daten von Ihnen haben. Daher schreiben Sie uns bitte, wenn Sie wissen oder vermuten, dass so eine Ausnahme in Ihrem Fall gegeben ist, über das folgende Kontaktformular:
https://www.uni-hamburg.de/studium Wenn keine Ausnahme gegeben ist, müssen Sie die Rückerstattung für jedes Semester erneut beim Studierendenwerk beantragen, die Befreiung gilt dann nur für ein Semester.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling