Hallo,
Ich habe hier bereits gelesen, dass man die Immatrikulationsbescheinigung erhält, sobald man alle erforderlichen Unterlagen eingereicht hat und den Semesterbeitrag bezahlt hat.
Zum 01.04 beginnt mein Studium, bis zum 15.04. muss ich den Beitrag bezahlen.
Mein Bildungskredit als auch mein Arbeitgeber benötigen allerdings vor dem 15.04. eine (evtl. auch vorläufige) Immatrikulationsbescheinigung.
Ist dies grundsätzlich möglich?
Mit freundlichen Grüßen, Lucca Hähle