Immatrikulationsbescheinigung

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Lucca.haehle
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Registriert: Do 12. Mär 2020, 14:15

Bearbeitet Immatrikulationsbescheinigung

Beitrag von Lucca.haehle »

Hallo,

Ich habe hier bereits gelesen, dass man die Immatrikulationsbescheinigung erhält, sobald man alle erforderlichen Unterlagen eingereicht hat und den Semesterbeitrag bezahlt hat.
Zum 01.04 beginnt mein Studium, bis zum 15.04. muss ich den Beitrag bezahlen.

Mein Bildungskredit als auch mein Arbeitgeber benötigen allerdings vor dem 15.04. eine (evtl. auch vorläufige) Immatrikulationsbescheinigung.
Ist dies grundsätzlich möglich?

Mit freundlichen Grüßen, Lucca Hähle
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Immatrikulationsbescheinigung

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Lucca Hähle,

Das ist möglich. Sie erhalten die Immatrikulationsbescheinigung, wenn alle Unterlagen und der Beitrag eingegangen sind. Mit der Zahlung des Beitrags müssen Sie warten, bis Sie Ihre Matrikelnummer mit den vorläufigen Semesterunterlagen erhalten haben - das sollte aber deutlich vor dem 15.04. der Fall sein. Die Daten zur Zahlung finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/semesterbeitrag

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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