Bewerbungsverfahren WiMa

Antworten
4ng3
Beiträge: 5
Registriert: Mi 16. Okt 2019, 13:35

Bearbeitet Bewerbungsverfahren WiMa

Beitrag von 4ng3 »

Hallo:),

ich hätte 2 inhaltliche Fragen zum Thema Bewerbung. Ich interessiere mich für den Studiengang Wirtschaftsmathematik, also bin ich gerade in der Vorbereitung meiner Bewerbung. Es gibt 3 Verfahren über die man sich bewerben kann. Beim DosV-Verfahren wird beschrieben, dass es u.A für die Studiengänge aus dem Fachbereich Mathematik gilt, allerdings wird WiMa, wenn man da auf "weiter" klickt, nicht unter den aufgelisteten Studiengängen angezeigt.

Ist es also Richtig das man sich für WiMa unter dem Abschnitt " alle anderen Bachelor-Studiengänge" bewirbt?

Meine 2te Frage bezieht sich auf die Zulassungsvoraussetzung. Es wird beschrieben, dass ein Extra-Nachweis für Englisch (durch zb. TOEFL) gefordert wird. Unter vergleichbarem steht allerdings auch, dass die Allgemeine Hochschulreife mit min. 3 Jahren Englisch als Nachweis ebenso gültig ist.

Ich habe die Allgemeine Hochschulreife und da man dafür ja auf jedem Fall mehr als 3 Jahre Englischunterricht hatte, wäre die Vorraussetzung ja erfüllt. Sollte ich bei der Bewerbung trotzdem die Zeugnisse der letzten 3 Jahre (inkl. Hochschulzugangsberechtigung) mitschicken, um die 3 Jahre Englisch nachweisen zu können? Oder reicht dafür das Abschlusszeugnis aus?

Vielen Dank im Vorraus!
MfG
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Bewerbungsverfahren WiMa

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r 4ng3,

1) Die Liste mit den Studiengängen der Universität Hamburg, die am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmen, finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/dosv.

Der Studiengang B.Sc. Wirtschaftsmathematik wird dort nicht genannt und nimmt somit auch nicht am DoSV teil.

Sie bewerben sich also für den B.Sc. Wirtschaftsmathematik regulär über unser Bewerbungsportal STiNE.

2) Da man das Abitur in Deutschland erwerben kann, auch ohne das Fach Englisch zu belegen, ist das Abitur an sich kein Nachweis der Englischkenntnisse.
Es muss daher aus Ihrem Abiturzeugnis hervorgehen, dass Sie mindestens drei Jahren Englischunterricht hatten. In den meisten Abiturzeugnissen ist diese Information bezüglich der belegten Fremdsprachen gesondert ausgewiesen. Wenn dies nicht der Fall ist, müssten Sie bitte die entsprechenden Nachweise (Zeugnisse der entsprechenden Schuljahre) zusätzlich einreichen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
4ng3
Beiträge: 5
Registriert: Mi 16. Okt 2019, 13:35

Re: Bewerbungsverfahren WiMa

Beitrag von 4ng3 »

Vielen Dank für die Antwort!

Nur um nun nochmal sicher zu gehen: In meinem Zeugnis steht zwar Englisch mit der entsprechenden Note, allerdings keine "extra-Info" über die gesamte Dauer des Englischunterrichtes.... dementsprechend müsste ich in meinem Fall also jeweils die Abschlusszeugnisse der letzten 3 Jahre mitschicken (Realschulabschluss (10te Klasse), Fachhochschulreife (11te Klasse), Allg.Hochschulreife(12te Klasse)). Sollten die jeweiligen Halbjahreszeugnisse dabei sein, oder reichen die jeweiligen Abschlusszeugnisse?

Ich hätte auch noch ein KMK-Fremdsprachenzertifikat für Englisch Niveau B1, dass ich im Rahmen meiner Beruflichen Ausbildung gemacht habe (Englisch für Kauffrau/-mann im Einzelhandel). Wäre dieses als Nachweis ebenso ausreichend?

Liebe Grüße
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Bewerbungsverfahren WiMa

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r 4ng3,

ja, wenn Ihr Abiturzeugnis keine Angabe dazu enthält, wie viele Jahre Sie Englischunterricht hatten, dann wäre das Abiturzeugnis allein kein Nachweis, dass Sie mindestens drei Jahre Englischunterricht hatten.

Daher sind zusätzliche Nachweise erforderlich. Die Zeugnisse der jeweiligen Schuljahre sollten ausreichend sein, da diese normalerweise die auf das Schuljahr bezogene Angabe der belegten Unterrichtsfächer enthält.

Ob das "KMK-Fremdsprachenzertifikat für Englisch Niveau B1" als vergleichbares Zertifikat bewertet wird, müsste ich noch mal mit meinen zuständigen Kolleg*innen absprechen. Ich werde einen weiteren Beitrag schreiben, sobald die Antwort vorliegt.

Liebe Grüße
Thomas Walter
Benutzeravatar
Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Bewerbungsverfahren WiMa

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r 4ng3,

nach Rücksprache mit meinen zuständigen Kolleg*innen kann ich Ihnen mitteilen, dass das "KMK-Fremdsprachenzertifikat für Englisch Niveau B1" nicht als vergleichbares Zertifikat bewertet wird und daher von Ihnen nicht zum Nachweis der Englischkenntnisse genutzt werden kann.

Sie müssten also den Nachweis der Englischkenntnisse über die drei Jahre Englischunterricht erbringen, wie in meinem vorherigen Beitrag beschrieben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
4ng3
Beiträge: 5
Registriert: Mi 16. Okt 2019, 13:35

Re: Bewerbungsverfahren WiMa

Beitrag von 4ng3 »

Vielen lieben Dank für die Mühe:),

damit sind nun erstmal meine Fragen beantwortet.

MfG
Antworten