Ich habe im Ausland studiert und meine Hochschulzugangsqulifikation wurde in Deutschland anerkannt und habe ein Notendurchschnitt bekommen ,für die frage :In welchem Land haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben?* heißt das die Abitur oder die Anerkennung in Deutschland ,da danach über die Note und Bundesland gerfragt wurde und dass gibts tatsächlich auf die Bescheid der Anerkennung.
Ich hoffe dass sie mich bald antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, geben Sie das Land an, in dem Sie die Berechtigung erworben haben. Die Anerkennung ändert daran nichts.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
ich habe bereits meine Bewerbung geschickt,aber weiß nicht genau wie ich die Dokumente hochladen kann, es funktioniert nicht ,eine Sofortzulassung wurde mir auch auf den Email geschickt. Sollte ich die Dokumente vor den abschicken senden sollen obowhl es auch nicht geklappt hat ?
Wenn Sie im Bewerbungsformular nichts hochladen mussten und die Bewerbung abschicken konnten, müssen Sie keinerlei Dokumente einreichen. Ihre Dokumente werden erst bei der Einschreibung geprüft.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
Ich habe eine Anerkennung meiner Hochschulzugangqulifikation im Ausland von Landesamt für Schule und Bildung in Dresden mit der Note wird es beim direkten Anmeldung akzeptiert?
Ich bin dankbar wenn sie mich antworten können.
Mit freundlichen Grüßen
Rasha Moustafa
ich möchte gern wissen ob es ein Problem ist wenn ich ein Nebenfach als Priorität 1 und 2 gewählt habe ,und ist es sicher mit einer Sofortzulassung und all die Vorausgesetzte Unterlagen ein Studienplatz für Anglistik zu erhalten ,da ich mich bis jetzt nur für Zwei Universitäten anmelden konnte wegen die Sprachnachweise.
Es ist kein Problem, wenn Sie als Priorität 1 und 2 das gleiche Nebenfach gewählt haben. Wenn Sie eine Sofortzulassung bekommen haben, bekommen Sie den Platz im Hauptfach sicher - im Nebenfach müssen Sie noch den Zulassungsbescheid abwarten. Sollten Sie im Nebenfach keinen Platz bekommen, können Sie ein zulassungsfreies Nebenfach wählen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
die Frage über Freiwillige Angaben zur Ehemaligenbetreuung durch den Alumni Universität Hamburg e.V. im Online-Immatrikulationsantrag habe ich nicht verstanden ,sollte man Ja oder Nein besser eingeben?
Auf Ihre Immatrikulation hat diese Angabe keine Auswirkungen.
Wenn Sie "ja" angeben, stimmen Sie zu, dass Ihre Daten an den Alumniverein der Universität Hamburg weiter gegeben werden dürfen und der Verein Sie kontaktieren darf. Wenn Sie das nicht möchten, sollten Sie "nein" angeben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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