Immatrikulationsantrag

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Sarah123
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Registriert: Mi 8. Jul 2020, 13:09

Bearbeitet Immatrikulationsantrag

Beitrag von Sarah123 »

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte mich für den Studiengang Rechtswissenschaften/Staatsexamen (Erstsemester) bewerben und habe folgende Fragen:
- ist es richtig, dass bei dieser Bewerbung lediglich die Online-Bewerbung über das Stine Portal erforderlich ist mit der entsprechenden ID und BAN von hochschulstart ? Sprich, das Abizeugnis ist auch hier erst bei Immatrikulation (also nach Erhalt des Zulassungsbescheids) erforderlich und einzureichen ? Ich gehöre nicht zu den Gruppen, die die Uni Hamburg unter dem Reiter „zur Bewerbung einzureichende Unterlagen“ aufführt (sofern die dort aufgeführte unterstehende Liste abschließend ist), wären diese Unterlagen die einzigen, die von den entsprechenden Gruppen einzureichen wären ? Also auch in dem Fall der Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe ist es nicht erforderlich, das Zeugnis bereits bei der Bewerbung einzureichen ?
- ein persönliches Schreiben etc. ist dann nicht erforderlich bei der Bewerbung (also ein Schreiben wir bei einer Innitiativbewerbung) ?
- wie erfolgt die anschließende Immatrikulation? Ich habe hierzu sowohl einen Link (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rkblaetter /immatrikulationsantrag-stiftung-hochschulzulassung.pdf ) zu einem PDF für einen Immatrikulationsantrag gefunden, dieser enthält allerdings einen Fehler und ist demnach nicht abrufbar, der Online-Immatrikulationsantrag der Uni-Hamburg ( https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html ) enthält wiederum keine Download-Möglichkeit für das Abizeugnis
bei einer Online-Immatrikulation wäre da doch das Original einfach hochzuladen, oder?

Ich hoffe, ich konnte meine Fragen einigermaßen verständlich formulieren
Beste Grüße
Sarah
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Campus-Center - BK
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Re: Immatrikulationsantrag

Beitrag von Campus-Center - BK »

Liebe Sarah,

in der Regel müssen keine Unterlagen im Rahmen der Online-Bewerbung eingereicht werden. Hierfür steht, wenn erforderlich, die Upload-Funktion in der Online-Bewerbung zur Verfügung. Ihre in der Online-Bewerbung gemachten Angaben werden erst bei der Immatrikulation überprüft. Das bedeutet, Sie reichen Ihre Unterlagen erst bei der Immatrikulation ein. Auf welche Art und Weise die Immatrikulation erfolgen wird, ist derzeit noch nicht kommunizierbar. Mit Ihrem Immatrikulationsbescheid erhalten Sie dazu weitere Informationen.

Mit besten Grüßen,
BK
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Sarah123
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Re: Immatrikulationsantrag

Beitrag von Sarah123 »

Achso, also steht auch noch nicht fest, ob man einen schriftlichen oder einen Online-Antrag einreichen muss ? Wird das dann im Zulassungsbescheid nochmal erklärt, wie genau eine Immatrikulation zu erfolgen hat ?
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Campus-Center - BK
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Re: Immatrikulationsantrag

Beitrag von Campus-Center - BK »

Liebe Sarah,

ja, der Weg der Immatrikulation wird Ihnen mit Ihrem Zulassungsbescheid bekannt gegeben. Machen Sie sich keine Sorgen!

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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Sarah123
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Re: Immatrikulationsantrag

Beitrag von Sarah123 »

Alles klar, besten Dank !
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