Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte mich für den Studiengang Rechtswissenschaften/Staatsexamen (Erstsemester) bewerben und habe folgende Fragen:
- ist es richtig, dass bei dieser Bewerbung lediglich die Online-Bewerbung über das Stine Portal erforderlich ist mit der entsprechenden ID und BAN von hochschulstart ? Sprich, das Abizeugnis ist auch hier erst bei Immatrikulation (also nach Erhalt des Zulassungsbescheids) erforderlich und einzureichen ? Ich gehöre nicht zu den Gruppen, die die Uni Hamburg unter dem Reiter „zur Bewerbung einzureichende Unterlagen“ aufführt (sofern die dort aufgeführte unterstehende Liste abschließend ist), wären diese Unterlagen die einzigen, die von den entsprechenden Gruppen einzureichen wären ? Also auch in dem Fall der Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppe ist es nicht erforderlich, das Zeugnis bereits bei der Bewerbung einzureichen ?
- ein persönliches Schreiben etc. ist dann nicht erforderlich bei der Bewerbung (also ein Schreiben wir bei einer Innitiativbewerbung) ?
- wie erfolgt die anschließende Immatrikulation? Ich habe hierzu sowohl einen Link (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rkblaetter /immatrikulationsantrag-stiftung-hochschulzulassung.pdf ) zu einem PDF für einen Immatrikulationsantrag gefunden, dieser enthält allerdings einen Fehler und ist demnach nicht abrufbar, der Online-Immatrikulationsantrag der Uni-Hamburg ( https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html ) enthält wiederum keine Download-Möglichkeit für das Abizeugnis
bei einer Online-Immatrikulation wäre da doch das Original einfach hochzuladen, oder?
Ich hoffe, ich konnte meine Fragen einigermaßen verständlich formulieren
Beste Grüße
Sarah