Hallo !
Ich habe noch eine Frage:
Ich habe dieses Jahr mein duales Studium beim Zoll abgeschlossen mit dem Abschluss „Diplom-Finanzwirt“ ... muss
/kann ich diesen Umstand noch irgendwie besonders berücksichtigen in meiner Bewerbung oder bei der Einschreibung (mir wurde gesagt, dass das nicht als Wartezeit angerechnet wird, weil ich das Studium an einer Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung absolviert habe) oder sind irgendwelche Nachteile bei der Berücksichtigung meiner Bewerbung zu erwarten, weil mein Abizeugnis nun auch schon drei Jahre alt ist ?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen !
Herzliche Grüße
Sarah
so ganz verstehe ich Ihre Frage leider nicht.
Mit dem Abschluss des Dualen Studiums bis zum Ende der Bewerbungsfrist haben Sie eine weitere Hochschulzugangsberechtigung erworben und könne auch diese anstatt des Abiturzeugnisses für Ihre Bewerbung nutzen. Das Alter des Abitur spielt bei der Bewerbung keine Rolle. Studienzeiten an staatlichen Hochschulen in Deutschland werden jedoch nicht als Wartezeit berechnet.
Schreiben Sie gerne noch mal.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Guten Abend,
Ich hatte mich nur gefragt, ob es sich irgendwie negativ auswirken könnte, dass ich keine „Neuabiturientin“ bin und ob ich das irgendwie in meiner Bewerbung angeben muss, dass ich ein duales Studium abgeschlossen habe.
Oder kann ich mich einfach mit meinem Abi-Zeugnis bewerben und muss das duale Studium gar nicht erwähnen ?
Beste Grüße und danke für die schnelle Antwort
Sarah
Sie können sich das Zeugnis aussuchen, mit dem Sie sich bewerben. Das Duales Studium müssen Sie in der Online-Bewerbung unter Studienverlauf angeben, da Sie in dieser Zeit keine Wartesemester gesammelt haben. Die Uni Hamburg unterscheidet im Zulassungsverfahren nicht zwischen Neu- und Altabiturienten*innen.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg