Liebe Christin Holthey,
ich würde Sie bitten, sich die Erläuterungen zum NC auf unserer
Webseite zum Thema Numerus clausus noch mal durchzulesen. Es ist wichtig festzuhalten, dass die NC-Werte eines Bewerbungsverfahrens nicht vor dem Bewerbungsverfahren, sondern immer erst nach diesem feststehen. Es ist aber möglich, auf der Basis der NC-Werte der vergangenen Bewerbungsverfahren eine grobe Prognose für das aktuelle Bewerbungsverfahren vornehmen. Wenn Sie dies mit der Feststellung, dass "[Ihr] NC dafür nicht ausreicht" meinten, dann ist mein Hinweis natürlich überflüssig.
Die von Ihnen gesuchte Information zu den Wartesemestern, die in den vergangenen Bewerbungsverfahren erforderlich waren, um einen Studienplatz über die Wartezeit-Rangliste zu erhalten, finden Sie in dem Merkblatt
NC-Werte aus den vergangenen Jahren (für alle Studiengänge außer den Lehramtsstudiengängen).
Liebe Grüße
Thomas Walter