Liebe clara_00,
die nächste Bewerbungsmöglichkeit für den Studiengang
Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) an der Universität Hamburg wäre zum Wintersemester 2021/22. Die Bewerbungsphase dafür beginnt voraussichtlich am 01.06.2021. Sie sollten sich allerdings vor Beginn der Bewerbungsphase diesbezüglich nochmals informieren (siehe
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung.html)
Eine Bewerbung ins höhere Fachsemester ist nur dann möglich, wenn Sie für alle drei Teilstudiengänge (Erziehungswissenschaft, Unterrichtsfach 1 und 2) dieses Studiengangs anrechenbaren Leistungen nachweisen können.
Da Sie einen Fachwechsel ansprechen ("mein Fach wechseln möchte zu Englisch") gehe ich davon aus, dass für dieses Fach noch keine anrechenbaren Leistungen bei Ihnen vorliegen.
In diesem Fall wäre nur eine Bewerbung ins erst Fachsemester möglich.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Universität Hamburg angerechnet werden, auch wenn Sie sich ins erst Fachsemester bewerben, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Universität Hamburg zu erbringen sind.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Universität Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“):
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral.
Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Universität Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Im Rahmen dieser Anerkennung kann dann auch eine Hochstufung in das Ihren vorhandenen Leistungen angemessene Fachsemester erfolgen. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
An der Universität Hamburg gibt es außerdem keine Unterscheidung zwischen externen und internen Bewerber*innen. Alle Bewerber*innen müssen die gleichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen und konkurrieren innerhalb des Bewerbungsverfahrens auf den gleichen Ranglisten um die Studienplätze.
Liebe Grüße
Thomas Walter