Hallo Esin,
über Zulassungschancen können wir leider nichts sagen, da diese immer auch von den Mitbewerbern*innen abhängen. Da Sie sich für ein neues Unterrichtsfachfach bewerben, bewerben Sie sich auch für einen neuen Studiengang mit Ihrer Note und Wartezeit (minus Studienzeit) Ihrer Hochschulzugangsberechtigung.
Wenn Sie die geforderten Englischkenntnisse nicht durch Ihr Abiturzeugnis nachweisen können, müssen Sie zum Zeitpunkt der Immatrikulation einen der folgenden Nachweise einreichen, da ansonsten eine Einschreibung nicht möglich ist:
CEFR B2+
TOEFL iBT 90 Punkte
IELTS 6.5 Academic Module
CAE grade A
CPE grade A, B oder C
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html
"Ein Härtefallantrag ist bei einem Wechsel in ein anderes zulassungsbeschränktes Unterrichtsfach ... nur dann sinnvoll, wenn Gründe vorliegen, die die Aufgabe des bisherigen Studiums notwendig machen und die sinnvolle Überbrückung der Wartezeit nicht möglich ist. Es muss sich daher in der Regel um neu aufgetretene bzw. nicht vorhersehbare Gründe handeln, die nicht bereits in dem Vergabeverfahren, das zur Zulassung zum jetzigen bzw. bisherigen Studium geltend gemacht werden konnten."
siehe auch unter
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... erbung.pdf
Mit besten Grüßen,
BK