Liebe Byeongjin,
bitte stellen Sie den Antrag auf Beurlaubung vor Semesterbeginn (zum Sommersemester bis zum 01.04.) online über STiNE (in der Rubrik Studium > Anträge einen elektronischen Antrag auf Beurlaubung). Mit Ihrem Antrag laden Sie bitte die Meldebescheinigung von sich und Ihren Kindern sowie deren Geburtsurkunden als Nachweise zum Antrag im Antragsformular hoch.
Eine Beurlaubung erfolgt im Regelfall semesterweise. In den Fällen der Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren ist eine Beurlaubung bis zur Dauer von drei Jahren möglich.
Der Bescheid zur Genehmigung Ihrer Beurlaubung steht Ihnen nach der Entscheidung in Ihrem STiNE-Account unter "Dokumente" zur Verfügung. Ablehnende Bescheide werden per Post versendet.
Bitte beachten Sie, dass während einer Beurlaubung der volle Semesterbeitrag zu zahlen ist.
Informationen zur Beurlaubung/Urlaubssemester finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10922626
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann