Verfahren bei Sofort-Zulassung

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Melissa62
Beiträge: 5
Registriert: Mo 19. Apr 2021, 13:18

Bearbeitet Verfahren bei Sofort-Zulassung

Beitrag von Melissa62 »

Hallo,
ich habe paar kleine Fragen. Und zwar habe ich mich am 21. Juni 2021 für den Studiengang "Erziehungs- und Bildungswissenschaft" beworben. Daraufhin kam eine Bestätigungsmail und kurze Zeit später eine E-Mail in der drinnen stand, dass ich sofort zugelassen bin aufgrund meines guten NC's.

Meine Frage nun, bin ich 100% angenommen? Und muss ich auch, wie die anderen auf mein Zulassungsbescheid am 25.08.2021 warten?

Des Weiteren habe ich mich für diesen Studiengang nur über STINE beworben. In meinem Stine Account unter "Externe verfahren" steht "DOSV- Status fehlt". Muss dies für mein erzielten Studiengang, auch ausgefüllt werden ?

Meine Letzte Frage, ist der online Immatrikulationsantrag notwendig für weitere Schritte ? Muss ich das ausfüllen?


Es tut mir leid für die ganzen Fragen, ich fühle mich einwenig hilflos und würde mich über jede Antwort freuen.

Mit freundlichem Gruß,

Melissa Orman
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Verfahren bei Sofort-Zulassung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Melissa Orman,

1) Eine Sofortzulassung stellt eine verbindliche Zusage der Universität Hamburg dar, dass Sie für einen Studiengang zugelassen werden.

Der weitere Prozess läuft aber auch bei einer Sofortzulassung ganz regulär ab. Sie erhalten zum zentralen Bescheidtermin für die grundständigen Studiengänge (Nicht-DoSV-Studiengänge) am 25.08.2021 einen Zulassungsbescheid und müssen sich anschließend durch Einreichen des digitalen Immatrikulationsantrags an der Universität Hamburg immatrikulieren, wenn Sie die Zulassung annehmen möchten (siehe "Bescheidtermine - Ergebnis der Bewerbung" - https://www.uni-hamburg.de/online-bewerbung).

2) Des Weiteren habe ich mich für diesen Studiengang nur über STINE beworben. In meinem Stine Account unter "Externe verfahren" steht "DOSV- Status fehlt". Muss dies für mein erzielten Studiengang, auch ausgefüllt werden ?

Nein. Angaben zum DoSV-Status sind nur für diejenigen Studiengänge relevant, die auch am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmen: https://www.uni-hamburg.de/dosv.

Der Studiengang B.A. Erziehungs- und Bildungswissenschaft nimmt nicht am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teil.

3) Meine Letzte Frage, ist der online Immatrikulationsantrag notwendig für weitere Schritte ? Muss ich das ausfüllen?

Die Immatrikulation, d.h. die Einschreibung für einen Studiengang an einer Hochschule, setzt die vorherige Zulassung für einen Studiengang voraus. Momentan ist es also nicht möglich, einen Immatrikulationsantrag zu stellen, da die Zulassungen für das Wintersemester 2021/22 in Ihrem Studiengang noch nicht erfolgt sind.

Die Immatrikulation für die grundständigen Studiengänge (i.e. Bachelor, Staatsexamen) wird nicht über unserer Online-Bewerbungsportal STiNE ablaufen, sondern über ein separates Online-Formular.

Sie erhalten den Link zum digitalen Immatrikulationsantrag in Ihrem Zulassungsbescheid am 25.08.2021 (siehe Punkt 1).

Liebe Grüße
Thomas Walter
seraysensu
Beiträge: 1
Registriert: Di 9. Aug 2022, 13:16

Re: Verfahren bei Sofort-Zulassung

Beitrag von seraysensu »

Guten Tag,
ich habe eine Frage, und zwar habe ich eine Sofortzulassung per E-Mail bekommen, jedoch kam daraufhin nichts mehr. Das bedeutet, dass mir auf Stine kein Dokument zugeschickt wurden ist. Die Frist der Sofortzulassung ist auch schon um, da ich seit Wochen auf weitere Informationen warte. Können Sie mir eventuell sagen, was ich tun kann/soll?
Liebe Grüße
Seray Sensu
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Verfahren bei Sofort-Zulassung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Seray Sensu,

auch bei einer Sofortzulassung erhalten Sie den Zulassungsbescheid wie alle zugelassenen Bewerber*innen erst zum offiziellen Bescheidtermin.

Die Ergebnisse der Bewerbungsverfahren für die Bachelorstudiengänge, die nicht am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmen, werden zum zentralen Bescheidtermin am 17.08.2022 veröffentlicht (siehe "Bescheidtermine - Ergebnis der Bewerbung" - www.uni-hamburg.de/online-bewerbung).
Dies gilt also auch für den Studiengang Gemeinsamer Studiengang Rechtswissenschaft (Hamburg/Istanbul).

Ihre Immatrikulationsfrist von 7 Tagen beginnt erst dann, wenn Sie den Zulassungsbescheid in Ihrem STiNE-Account (Bewerbung -> Dokumente) zum Bescheidtermin erhalten haben.

Momentan müssen Sie also bitte bis zum 17.08.2022 abwarten und können dann den digitalen Immatrikulationsantrag abschicken. Sie finden detaillierte Informationen hierzu in Ihrem Zulassungsbescheid.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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