Liebe Melissa Orman,
1) Eine Sofortzulassung stellt eine verbindliche Zusage der Universität Hamburg dar, dass Sie für einen Studiengang zugelassen werden.
Der weitere Prozess läuft aber auch bei einer Sofortzulassung ganz regulär ab. Sie erhalten zum zentralen Bescheidtermin für die grundständigen Studiengänge (Nicht-DoSV-Studiengänge) am 25.08.2021 einen Zulassungsbescheid und müssen sich anschließend durch Einreichen des digitalen Immatrikulationsantrags an der Universität Hamburg immatrikulieren, wenn Sie die Zulassung annehmen möchten (siehe "Bescheidtermine - Ergebnis der Bewerbung" -
https://www.uni-hamburg.de/online-bewerbung).
2) Des Weiteren habe ich mich für diesen Studiengang nur über STINE beworben. In meinem Stine Account unter "Externe verfahren" steht "DOSV- Status fehlt". Muss dies für mein erzielten Studiengang, auch ausgefüllt werden ?
Nein. Angaben zum DoSV-Status sind nur für diejenigen Studiengänge relevant, die auch am
Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnehmen:
https://www.uni-hamburg.de/dosv.
Der Studiengang
B.A. Erziehungs- und Bildungswissenschaft nimmt nicht am
Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teil.
3) Meine Letzte Frage, ist der online Immatrikulationsantrag notwendig für weitere Schritte ? Muss ich das ausfüllen?
Die Immatrikulation, d.h. die Einschreibung für einen Studiengang an einer Hochschule, setzt die vorherige Zulassung für einen Studiengang voraus. Momentan ist es also nicht möglich, einen Immatrikulationsantrag zu stellen, da die Zulassungen für das Wintersemester 2021/22 in Ihrem Studiengang noch nicht erfolgt sind.
Die Immatrikulation für die grundständigen Studiengänge (i.e. Bachelor, Staatsexamen) wird nicht über unserer
Online-Bewerbungsportal STiNE ablaufen, sondern über ein separates Online-Formular.
Sie erhalten den Link zum digitalen Immatrikulationsantrag in Ihrem Zulassungsbescheid am 25.08.2021 (siehe Punkt 1).
Liebe Grüße
Thomas Walter