Krankenversicherung

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Philip01
Beiträge: 2
Registriert: Mi 8. Sep 2021, 14:14

Bearbeitet Krankenversicherung

Beitrag von Philip01 »

Hallo liebes Forum,

beim Immatrikulationsantrag, habe ich eine Bescheinigung für meine Krankenversicherung mitgeschickt. Da ich aber Bafög beantrage, bin ich damit laut der Krankenkasse (TK) studentisch versichert und habe eine Versicherungsbestätigung, sowie zwei mal die "Meldung der Hochschule nach §199 SGB V" erhalten und soll diese bei der Hochschule einreichen.

Ich bin allerdings ratlos darüber wie ich die Unterlagen einreichen soll, ob ich es elektronisch zur Uni schicke, per post, oder ob die Uni am maschinellen Meldeverfahren teilnimmt und die Versicherung das dann selbst übermittelt. Ich würde mich freuen wenn diese Frage beantwortet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Philip
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2708
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Krankenversicherung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Lieber Philip,

diese Art von Dokument ("Meldung der Hochschule nach §199 SGB V" o.Ä.) wird an der Universität Hamburg grundsätzlich nicht bearbeitet. Sie brauchen dieses Dokument also nicht einzureichen. Wir benötigen nur die Versicherungsbescheinigung von Ihnen (siehe www.uni-hamburg.de/kv), die Sie zur Immatrikulation bereits eingereicht haben.

Wir melden Ihrer Krankenversicherung direkt, dass Sie sich für das Wintersemester 2021/22 an der Universität Hamburg immatrikuliert haben. Bei den meisten Krankenversicherungen müssen Studierenden nach der endgültigen Immatrikulation (www.uni-hamburg.de/ae) zusätzlich noch die Semesterbescheinigung (STiNE-Account -> Studium -> Dokumente) nachreichen.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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