Liebe Sophie,
doch, das ist möglich. Ich zitiere aus unseren Informationen für die Beurlaubung im laufenden Semester:
Bei Eintritt eines wichtigen Grundes in einem laufenden Semester ist in Ausnahmefällen auch eine Beurlaubung außerhalb der oben genannten Fristen möglich, wenn der wichtige Grund ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt.
Hier finden Sie Informationen zur Antragsstellung:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10922637
Für den Antrag sind geeignete Nachweise zur Dokumentation des wichtigen Grundes erforderlich.
Im Falle einer Krankheit z. B. ein ärztliches Attest.
Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass Sie auch während eines Urlaubssemester den vollen Semesterbeitrag zu zahlen haben. Hier nachzulesen:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10922626
Mir ist aufgefallen, dass Sie den Semesterbeitrag noch nicht entrichtet haben. Um eine Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung zu verhindern, sollten Sie noch bevor Sie den Antrag auf Beurlaubung stellen, den Semesterbeitrag in Höhe von 335€ für das Wintersemester 2021/22 zahlen.
Es liegen uns im Übrigen auch noch nicht alle zur Immatrikulation erforderlichen Dokumente vor. Laut System fehlen auch noch die Exmatrikulationsbescheinigung sowie der (erneute) Nachweis der Krankenversicherung. Reichen Sie beide Dokumente bitte schnellstmöglich über
www.uni-hamburg.de/nachreichen ein, vielen Dank.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann