Sprachnachweis

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Xenia Thamm
Beiträge: 1
Registriert: Fr 15. Jul 2022, 22:16

Bearbeitet Sprachnachweis

Beitrag von Xenia Thamm »

Hallo,
ich habe mich auf den Studiengang der Romanistischen Philologie beworben und benötige dafür den Nachweis, dass ich im Spanischen das B1-Niveau habe. Ich habe in der Schule aber nie Spanisch gelernt, sondern habe die Sprache nach dem Abitur während meines Freiwilligendienstes in Südamerika erlernt, aus dem ich erst Mitte August zurückkehre. In Deutschland würde ich es dann aber zeitlich nicht schaffen, bei Dele oder SIELE einen entsprechenden Test zu machen und das Ergebnis innerhalb der Bewerbungsfrist zu erhalten und ich habe mich bereits informiert, von Ecuador aus, wo ich gerade bin, ist es leider auch nicht möglich einen Test durchzuführen. Von der Uni hatte ich nach meiner ersten Bewerbung die Antwort erhalten, dass ich eine Sofortzulassung erhalte, sofern ich alle Bewerbungsunterlagen eingeschickt habe. Das wäre in meiner jetzigen Situation allerdings denkbar schwierig, gäbe es eine Alternative, um diesem Problem Abhilfe zu schaffen?

Ich würde mich über Hilfe freuen,
Viele Grüße
Xenia Thamm
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1902
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Sprachnachweis

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Guten Morgen Xenia,

wie ich sehe, haben Sie sich für B. A. Spanisch im Hauptfach beworben. Erhalten Sie eine Zulassung müssen Sie innerhalb der 7-Tage-Immatrikulationsfrist einen Sprachnachweis erbringen, so wie er hier gefordert wird: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930301

Grundlegende Sprachkenntnisse sind die Voraussetzung für das Studium des Hauptfachs, des Nebenfachs sowie des Unterrichtsfachs Spanisch in den Lehramtsstudiengängen Lehramt für Sekundarstufe I und II (Stadtteilschulen und Gymnasien) (LASek) und Lehramt an berufsbildenden Schulen (LAB).

Der Nachweis erfolgt durch:
  • eine Bescheinigung einer Allgemeinbildenden Schule über 300 Unterrichtsstunden,
  • die Vorlage von Zeugnissen über eine 300 Unterrichtsstunden entsprechende Anzahl von Schuljahren (300 Unterrichtsstunden entsprechen 5 Schuljahren),
  • ein Zertifikat DELE Nivel Inicial / B1 (Instituto Cervantes) oder
  • ein Zertifikat SIELE GLOBAL: Nivel B1.
Wurde Spanisch als Leistungskurs oder als Grundkurs-Prüfungsfach der Abiturprüfung belegt und geht dies aus dem Abiturzeugnis hervor, so reicht als Nachweis eine einfache Zeugniskopie.

Bildungsabschlüsse aus spanischsprachigen Ländern gelten ebenfalls als Nachweis der nötigen Sprachkenntnisse.
Erbringen Sie den Nachweis nicht, erfolgt eine Rücknahme der Zulassung und Sie können nicht an der Universität Hamburg eingeschrieben werden. Eine Ausnahmeregelung oder Nachreichfrist gibt es nicht, tut mir leid.

Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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