Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Krankenversicherung bzw. den Nachweis bei internationalen Studierenden. Und zwar es ist so, dass ich eine Europäische Staatsangehörigkeit habe, aber aktuelle wohne ich in Nordmazedonien und bin dort dementsprechend gesetzlich krankenversichert.
Auf derhttps://welcome.hamburg.de/studium-und ... dierende/ Webseite steht, dass Deutschland mit Nordmazedonien ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversicherung geschlossen hat. Reicht diese entsprechende Bescheinigung als Nachweis für die Immatrikulation aus oder gibt es eine andere Möglichkeit dies nachzuweisen bzw. der deutschen Studenten-Krankenversicherung beizutreten auch wenn man aktuell noch im Ausland ist?
https://www.uni-hamburg.de/piasta/piasta-to-dos.pdf Hier steht, dass für Internationale Studierende die sich aktuell noch im Ausland befinden und eine gültige Krankenversicherung erst in Deutschland abschließen können, können die Meldung der Versicherung nachholen. Greift diese Regelung auch in diesem Fall wenn es ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen zwischen den Ländern gibt?
Weil in der Checkliste Nachweise und Dokumente für die Immatrikulation steht:'' Erfolgt keine Meldung über den Versicherungsstatus an die Uni Hamburg, werden Sie nicht endgültig immatrikuliert und erhalten keine Semesterunterlagen,,.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße
Elena