Krankenversicherungsnachweis bei ausländischen Studierenden für Immatrikulation

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ejanko
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Registriert: Di 2. Aug 2022, 20:09

Bearbeitet Krankenversicherungsnachweis bei ausländischen Studierenden für Immatrikulation

Beitrag von ejanko »

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Krankenversicherung bzw. den Nachweis bei internationalen Studierenden. Und zwar es ist so, dass ich eine Europäische Staatsangehörigkeit habe, aber aktuelle wohne ich in Nordmazedonien und bin dort dementsprechend gesetzlich krankenversichert.
Auf derhttps://welcome.hamburg.de/studium-und ... dierende/ Webseite steht, dass Deutschland mit Nordmazedonien ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversicherung geschlossen hat. Reicht diese entsprechende Bescheinigung als Nachweis für die Immatrikulation aus oder gibt es eine andere Möglichkeit dies nachzuweisen bzw. der deutschen Studenten-Krankenversicherung beizutreten auch wenn man aktuell noch im Ausland ist?
https://www.uni-hamburg.de/piasta/piasta-to-dos.pdf Hier steht, dass für Internationale Studierende die sich aktuell noch im Ausland befinden und eine gültige Krankenversicherung erst in Deutschland abschließen können, können die Meldung der Versicherung nachholen. Greift diese Regelung auch in diesem Fall wenn es ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen zwischen den Ländern gibt?
Weil in der Checkliste Nachweise und Dokumente für die Immatrikulation steht:'' Erfolgt keine Meldung über den Versicherungsstatus an die Uni Hamburg, werden Sie nicht endgültig immatrikuliert und erhalten keine Semesterunterlagen,,.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.



Liebe Grüße

Elena
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2683
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Krankenversicherungsnachweis bei ausländischen Studierenden für Immatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe Elena,

1) Es ist wichtig zu verstehen, dass die erforderliche Meldung des Versicherungsstatus nicht durch die Einreichung von Dokumenten bei uns erfolgen kann.

Die einzige Möglichkeit, uns den Krankenversicherungsstatus zu übermitteln, ist die Meldung einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung über das elektronische Meldeverfahren (siehe www.uni-hamburg.de/kv).

2) "Reicht diese entsprechende Bescheinigung als Nachweis für die Immatrikulation aus"

Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten.
Es ist die Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherungen private und ausländischen Krankenversicherungen zu prüfen.

Sollte Sie mit Ihrer ausländischen Krankenversicherung bereits einen ausreichenden Versicherungsschutz haben, dann wird uns diejenige gesetzliche Krankenversicherung, die Sie bezüglich der Befreiung von der Versicherungspflicht kontaktieren, Ihren Versicherungsstatus (in diesem Fall den Status "befreit") über das elektronische Meldeverfahren übermitteln.

Ich würde Ihnen raten, zunächst eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung zu kontaktieren und die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht zu beantragen.

3) Über den Abschluss einer deutschen Krankenversicherung müssen Sie sich nur dann Gedanken machen, falls Ihre ausländische Krankenversicherung von der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung als nicht ausreichend bewertet wird.

Sollte dieser Fall eintreten und Sie in der Tat eine deutsche Krankenversicherung benötigen, würde ich Sie bitten, sich die Informationen zu diesem Thema auf den Webseiten des Studierendenwerks Hamburg durchzulesen und gegebenenfalls die Beratungsangebote des "Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI" zu nutzen: https://www.stwhh.de/beratung/beratungs ... nales-besi.

Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben.

Liebe Grüße
Thomas Walter
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