Guten Morgen Simone Haupt,
nein, dass Ihr STiNE-Bewerbungs- in einen Studierenden-Account umgewandelt wurde, erfolgt unabhängig von der Übermittlung der elektronischen Meldung Ihrer Krankenkasse zu Ihrem Versicherungsstatus.
Lesen Sie dazu gerne unsere Informationen zum Ablauf nach der Einschreibung:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -imma.html
Der Nachweis der Krankenversicherung (in Form der elektronischen Meldung) muss nicht innerhalb der 7-Tage-Immatrikulationsfrist erfolgen. Sie können sich darum auch danach kümmern. Wir bestätigen Ihnen nicht gesondert, ob die elektronische Meldung bei uns eingegangen ist. Letztendlich wissen Sie, ob wir diese erhalten haben, wenn Sie nach Zahlung des Semesterbeitrags Ihre endgültigen Semesterunterlagen sowie Ihre Semesterbescheinigung erhalten - Sie wurden dann endgültig immatrikuliert, was bedeutet, dass Ihre zur Immatrikulation erforderlichen Unterlagen vollständig sind (und uns auch die elektronische Meldung der Krankenkasse erreicht hat).
Ich habe in unserem System eben ausnahmsweise nachgesehen: Die elektronische Meldung ist bei uns eingegangen.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann