Ablehnungsbescheid - Fehler bzw. Frage

Antworten
Zsofia Bencze
Beiträge: 7
Registriert: So 31. Jul 2022, 09:20

Bearbeitet Ablehnungsbescheid - Fehler bzw. Frage

Beitrag von Zsofia Bencze »

Hallo,

ich habe heute eine E-Mail bekommen, dass meine Immatrikulation nicht erfolgen kann. Das Dokument "Ablehnungsbescheid" steht dazu im Bewerbungsportal. Das Problem sei, dass der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung nicht formgerecht sei. Es steht folgendermaßen im Bescheid.

"Im Zulassungsbescheid sind Sie darauf hingewiesen worden, dass die Zulassung unter der Bedingung erfolgte,
dass die vorgelegten Unterlagen den Formvorschriften entsprechen. Leider musste festgestellt werden, dass die
von Ihnen vorgelegte Unterlage diesem Erfordernis nicht entsprach.
Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis bzw. Äquivalenzbescheinigung) fehlt.
Der Nachweis ist nicht in der von der Universität Hamburg vorgegebenen Form erbracht worden.
Die Zulassung ist damit unwirksam geworden."

Ich verstehe das nicht, weil ich das gescannte Dokument hochgeladen habe - die deutsche Übersetzung meines ungarischen Abiturzeugnisses. Ist der Fehler, dass ich nur die offizielle Übersetzung hochgeladen habe, ohne den originellen Schein? Bitte erklären Sie das für mich.

Ich möchte unbedingt wissen - so bald wie möglich - ob ich mein Studium an der Uni Hamburg beginnen kann oder tatsächlich nicht. Auch deshalb ist es dringend wichtig zu wissen, weil ich schon ein Zimmer/Appartment reserviert habe und den vollständigen, unterschriebenen Vertrag heute zugeschickt habe. Ich muss ihnen natürlich melden, falls ich gar nicht nach Hamburg ziehen und dort studieren kann.

Vielen Dank für eine Antwort.

Mit besten Grüßen
Zsofia Bencze
Benutzeravatar
Campus-Center - BK
Beiträge: 5568
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Ablehnungsbescheid - Fehler bzw. Frage

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Zsófia,

Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, müssen Ihre Schulzeugnisse für ein Studium an der Uni Hamburg anerkennen lassen. Mit dem Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse erhalten die Bewerber:innen eine Bescheinigung darüber, dass sie das gewählte Studium an der Uni Hamburg aufnehmen dürfen. Zugleich wird die Note in das deutsche Notensystem umgerechnet. Diese Bescheinigung muss zur Immatrikulation eingereicht werden.

Ausführliche Informationen zum Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse an der Uni Hamburg finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hulbildung

Übersetzte Zeugnisse sind leider nicht ausreichend. Ältere und für andere Hochschulen ausgestellte VPDs (uni-assist) hingegen werden als Nachweis der Studienberechtigung akzeptiert.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Zsofia Bencze
Beiträge: 7
Registriert: So 31. Jul 2022, 09:20

Re: Ablehnungsbescheid - Fehler bzw. Frage

Beitrag von Zsofia Bencze »

Hallo,

ich verstehe. Danke für die Antwort.

Beste Grüße
Zsofia Bencze
ISMAILKEMAL0248@GMAIL.COM
Beiträge: 4
Registriert: Do 11. Aug 2022, 23:00

Re: Ablehnungsbescheid - Fehler bzw. Frage

Beitrag von ISMAILKEMAL0248@GMAIL.COM »

hallo,

ich habe heute dieselbe Email "Abgelehnt (Formal nach Zulassung)" erhalten und ich habe zurzeit kein VPD.dann beantrage ich bei uni assist ein VPD,sobald ich dies erhalte,dann möchte ich mein HZB mit VPD wieder hochladen.Allerdings steht auf der Bewerbungsseite im Bereich Online-Immatukilation "Derzeit kann kein Online-Immatrikulationsantrag von Ihnen abgegeben werden.


Dies kann einen der folgenden Gründe haben:


Sie haben bereits einen Online-Immatrikulationsantrag in STiNE abgegeben. Sie finden Sie den dazugehörigen Nachweis unter „Dokumente“ im Bereich „Bewerbung“.

ich will trotzdem in folgenden Tagen mit VPD immatrukilert werden.mein Bewerbungsnummer: 1662955

Ismail Kemal Harmankaya

mit Freundlichen Grüße
Benutzeravatar
Campus-Center - BK
Beiträge: 5568
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Ablehnungsbescheid - Fehler bzw. Frage

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Ismail,

der Immatrikulationsantrag kann nur einmal abgeschickt werden. Dokumente, die Sie zum Zeitpunkt des Abschickens noch nicht hochladen konnten, können über das "Nachreichen-Formular" nachreichen. Allerdings muss auch mit dem nachgereichten Dokument die Immatrikulationsfrist, die auf dem Zulassungsbescheid steht, eingehalten werden. Das bedeutet, wenn Sie sich jetzt erst um eine Anerkennung Ihres ausländischen Bildungsabschlusses bemühen, werden Sie die Frist nicht einhalten können. Es tut mir leid.

Formular "Nachreichung zur Immatrikulation": https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ungen.html

Information zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hulbildung

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
ISMAILKEMAL0248@GMAIL.COM
Beiträge: 4
Registriert: Do 11. Aug 2022, 23:00

Re: Ablehnungsbescheid - Fehler bzw. Frage

Beitrag von ISMAILKEMAL0248@GMAIL.COM »

hallo,
Ich verstehe darunter,dass ich nicht mehr mich immatrukileren lassen kann.Was ich nicht verstehe,warum steht auf die Hochschulestart.de Seite bei UNI HAMBURG sogenannte Studiengang "wirtschaftsingenieurwesen" immer noch "nicht immatrikuliert".Ich frage mich,wie ich diese als abgelehnt"markieren lassen,damit andere Universitäten,um die ich schon beworben habe,mir die Chance geben können,dort zu studieren,da ohne Ablehnungsbescheid von Uni Hamburg ich keine Zulassung von andere Universitäten bekommen kann.
Benutzeravatar
Campus-Center - BK
Beiträge: 5568
Registriert: Mi 17. Dez 2014, 13:08

Re: Ablehnungsbescheid - Fehler bzw. Frage

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Ismail,

sobald Sie ein Zulassungsangebot für einen DoSV-Studiengang erhalten haben, und dieses durch eine der Koordinierungsregeln zu einer Zulassung führt, scheiden alle anderen Bewerbung über das DoSV aus.

https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... phase.html

Eine erneute Bewerbung für einen DoSV-Studiengang ist dann nicht mehr möglich.

Vielleicht wird an der Uni Hamburg im September/ Oktober ein Restplatzverfahren durchgeführt, aber auch dann ist es erforderlich, alle Nachweise in der erforderlichen Form einzureichen.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rgabe.html


Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten