Ablehnungsbescheid

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ISMAILKEMAL0248@GMAIL.COM
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Bearbeitet Ablehnungsbescheid

Beitrag von ISMAILKEMAL0248@GMAIL.COM »

guten Tag,

ich habe gestern eine E-Mail bekommen, dass meine Immatrikulation nicht erfolgen kann. Das Dokument "Ablehnungsbescheid" steht dazu im Bewerbungsportal. Das Problem sei, dass der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung nicht formgerecht sei. Es steht folgendermaßen im Bescheid.

"Im Zulassungsbescheid sind Sie darauf hingewiesen worden, dass die Zulassung unter der Bedingung erfolgte,
dass die vorgelegten Unterlagen den Formvorschriften entsprechen. Leider musste festgestellt werden, dass die
von Ihnen vorgelegte Unterlage diesem Erfordernis nicht entsprach.
Der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis bzw. Äquivalenzbescheinigung) fehlt.
Der Nachweis ist nicht in der von der Universität Hamburg vorgegebenen Form erbracht worden.
Die Zulassung ist damit unwirksam geworden."

ich habe festgelegt,dass ich mich VPD für Bewerbung beschaffen soll.Dann beantrage ich jetzt bei uni assist ein VPD,sobald ich dies erhalte,dann möchte ich mein HZB mit VPD wieder hochladen.Allerdings steht auf der Bewerbungsseite im Bereich Online-Immatukilation


"Derzeit kann kein Online-Immatrikulationsantrag von Ihnen abgegeben werden.
Dies kann einen der folgenden Gründe haben:

Sie haben bereits einen Online-Immatrikulationsantrag in STiNE abgegeben. Sie finden Sie den dazugehörigen Nachweis unter „Dokumente“ im Bereich „Bewerbung“.

ich will trotzdem in folgenden Tagen mit VPD immatrukilert werden.Ist es möglich?? mein Bewerbungsnummer: 1662955

Ismail Kemal Harmankaya

mit Freundlichen Grüße
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Campus-Center - BK
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Re: Ablehnungsbescheid

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Ismael,

Bewerber:innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, müssen Ihre Schulzeugnisse für ein Studium an der Uni Hamburg anerkennen lassen. Mit dem Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse erhalten die Bewerber:innen eine Bescheinigung darüber, dass sie das gewählte Studium an der Uni Hamburg aufnehmen dürfen. Zugleich wird die Note in das deutsche Notensystem umgerechnet. Diese Bescheinigung muss zur Immatrikulation eingereicht werden.

Sie werden eine Anerkennung Ihres Bildungsabschlusses nicht mehr einreichen können, da die Immatrikulationsfrist bereits abgelaufen ist. Es tut mir leid.

Ausführliche Informationen zum Anerkennungsverfahren ausländischer Bildungsabschlüsse an der Uni Hamburg finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hulbildung. Übersetzte Zeugnisse sind leider nicht ausreichend. Ältere und für andere Hochschulen ausgestellte VPDs (uni-assist) hingegen werden als Nachweis der Studienberechtigung akzeptiert.

Mit besten Grüßen,
BK
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ISMAILKEMAL0248@GMAIL.COM
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Bearbeitet Re: Ablehnungsbescheid

Beitrag von ISMAILKEMAL0248@GMAIL.COM »

Hallo,

Ich habe alles,was Sie angegeben haben, zur Kenntnis genommen.In diesem Fall möchte ich meine andere Bewerbungen Priorität setzen.Jedoch steht zu meiner Bewerbung an Ihrer Universität immer noch auf der Hochschulstart.de Internetseite "nicht immatrukiliert".Könnten Sie bitte diese stattdessen als "abgelehnt" verändern,damit ich die Möglichkeit haben kann,ein anderer Universität zu studieren

vielen Dank im Voraus

Kemal
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Campus-Center - BK
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Re: Ablehnungsbescheid

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Kemal,

wenn ein Zulassungsbescheid erstellt wurde, sind alle anderen Bewerbungen im DoSV ausgeschieden. Eine Änderung des Status ist nicht mehr möglich. Es tut mir leid. Sie können versuchen über ein Restplatzverfahren, eine erneute Zulassung zu erhalten.

An der Uni Hamburg finden Sie weitere Informationen zum Restplatzverfahren (September/ Oktober) unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rgabe.html

Mit besten Grüßen,
BK
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