Nachrück-Verfahren im Nebenfach

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dorolienchen
Beiträge: 2
Registriert: Mi 17. Aug 2022, 11:18

Bearbeitet Nachrück-Verfahren im Nebenfach

Beitrag von dorolienchen »

Hi!
Ich hab heute meine Zulassung für den Studiengang Kunstgeschichte und das Nebenfach Erziehungs- und Bildungswissenschaft bekommen. Bei meiner Bewerbung habe ich Erziehungs- und Bildungswissenschaft als meinen Drittwunsch angegeben. Nehme ich dann automatisch im Nachrückverfahren für meine anderen Wünsche oder kann ich nur für mein aktuelles Nebenfach zugelassen werden? Ich hab ja ab dem Punkt meiner Zulassung nur eine Woche Zeit mich einzuschreiben und weiß nicht ob danach noch ein Wechsel möglich ist… Könnte mir jemand das System erklären, der ein wenig mehr Überblick hat?
Mfg. Doro
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 1902
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Nachrück-Verfahren im Nebenfach

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Doro,

nein, ein Nachrückverfahren für Nebenfächer gibt es nicht. Sie werden von uns, sofern Sie sich dazu entscheiden sich an der Universität Hamburg einzuschreiben, in Erziehungs- und Bildungswissenschaft eingeschrieben.

Wenn Sie mit dem Ihnen zugewiesenen Nebenfach nicht glücklich sind, haben Sie die Möglichkeit zum Wintersemester 2023/24 für ein anderes Nebenfach zu bewerben: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... echsel.pdf - der Wechsel in ein anderes, zulassungsbeschränktes Nebenfach ist vorher nicht möglich und zum Wintersemester dann auch nur, wenn Ihre Bewerbung erfolgreich ist.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
dorolienchen
Beiträge: 2
Registriert: Mi 17. Aug 2022, 11:18

Re: Nachrück-Verfahren im Nebenfach

Beitrag von dorolienchen »

Vielen Dank!
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