Frist zur Nachreichung der Krankenversicherung

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juliana.goetze
Beiträge: 2
Registriert: Mo 4. Feb 2019, 13:15

Bearbeitet Frist zur Nachreichung der Krankenversicherung

Beitrag von juliana.goetze »

Bis wann muss die Krankenversicherungs- Bescheinigung, wenn man ab April 2019 studieren wird, nachgereicht werden?
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Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Frist zur Nachreichung der Krankenversicherung

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Juliana,

ein Nachweis der Krankenversicherung ist für ein Studium an der Uni Hamburg verpflichtend. Der Nachweis der Krankenversicherung ist jedoch zur Immatrikulation noch nicht zwingend notwendig. Aber es ist in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Unterlagen nach Ende der Immatrikulationsfrist so schnell wie möglich nachzureichen, da solange dieser Nachweis nicht vorliegt, Sie nicht endgültig in den Studiengang eingeschrieben werden können. Das bedeutet, dass Sie solange keine endgültigen Semesterunterlagen (inkl. Semesterticket und Immatrikulationsbescheinigung) erhalten. Es ist daher empfehlenswert die Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
juliana.goetze
Beiträge: 2
Registriert: Mo 4. Feb 2019, 13:15

Re: Frist zur Nachreichung der Krankenversicherung

Beitrag von juliana.goetze »

Alles klar, vielen Dank!
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