Studium Sonderpädagogik / Anerkennung von bereits vorhandenem Studium

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awacker
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Bearbeitet Studium Sonderpädagogik / Anerkennung von bereits vorhandenem Studium

Beitrag von awacker »

Sehr geehrten Damen und Herren,
ich habe an der Ev. Fachhochschule Bochum Heilpädagogik mit einer Regelstudienzeit von 8 Semestern studiert und habe ein staatlich anerkanntes Diplom. Ich möchte mich gerne beraten lassen, was davon für ein Sonderpädagogikstudium anerkannt wird. Können Sie mir sagen, welcher Ansprechpartner dafür in Frage kommt? Herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Wackermann
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Studium Sonderpädagogik / Anerkennung von bereits vorhandenem Studium

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Frau Wackermann,

es können Ihnen Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiums anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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