Erinnerungsmail Unterlagen Immatrikulation

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Olivia
Beiträge: 1
Registriert: Fr 5. Apr 2019, 17:07

Bearbeitet Erinnerungsmail Unterlagen Immatrikulation

Beitrag von Olivia »

Hallo!

Ich habe heute eine Erinnerungsmail bekommen, dass ich noch für die endgültige Immatrikulation meinen Krankenversicherungsnachweis einreichen muss.

Dies an sich ist kein Problem, da ich aber privat versichert bin, habe ich gelesen, dass ich neben den Versicherungsschein der privaten auch eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung einreichen soll.

Ich war bereits letzten Mittwoch bei der TK, die mich einen solchen Wisch auch unterschreiben lassen hat, jedoch hat die Bearbeiterin der TK meinen Versicherungsschein kopiert und ihn nach Düsseldorf geschickt, um überprüfen zu lassen, ob ich ausreichend versichert bin. Eine Bescheinigung habe ich nicht erhalten. Die Bearbeitungszeit soll wohl so 2 - 3 Wochen dauern.

Leider ist die Frist zur Einreichung der restlichen Unterlagen auf zwei Wochen begrenzt, sodass ich sie voraussichtlich nicht einhalten kann.

Was ist die Konsequenz, wenn die eine Bescheinigung erst in drei Wochen, also gegen Ende April einreiche?
In der Mail steht, dass mein "Anspruch auf Immatrikulation erlischt". Ist eine Immatrikulation nach Ablauf der Frist noch möglich?

Danke im Voraus für die Antwort.
LG Olivia
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9862
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Erinnerungsmail Unterlagen Immatrikulation

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Olivia,

Es stellt kein Problem für Ihre Immatrikulation dar, wenn Sie die Nachweise erst später einreichen. Die "Frist" in der Mail bezieht sich nur darauf, dass Sie Ihre endgültigen Semesterunterlagen,also Semesterbescheinigung, Studierendenausweis und Semesterticket rechtzeitig mit Ablauf Ihrer vorläufigen Semesterunterlagen erhalten. Was also passieren kann, wenn Sie die Nachweise zu spät einreichen, ist, dass Sie diese Unterlagen nicht rechtzeitig erhalten und ab Anfang Mai eine Weile kein gültiges HVV-Ticket haben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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