Hallo hfdo12345,
nein, Sie müssen das Unterrichtsfach auch als Grundkurs belegt haben.
Eine Bescheinigung der Allgemeinbildenden Schule über 300 Stunden Französischunterricht reicht aus. Sollten Sie eine Bescheinigung zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erhalten können, können Sie alternativ auch ein Zeugnis (oder auch mehrere Zeugnisse) einreichen, aus dem hervorgeht, dass Sie insgesamt fünf Jahre Französischunterricht hatten.
Nachweise über Fremdsprachenkenntnisse:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nisse.html
Mit besten Grüßen,
BK