Guten Tag,
ich habe heute einen Ablehnungsbescheid für den Studiengang Deutschsprachige Literaturen (MA) erhalten, der mit einem Formfehler bzw. dem Fehlen des erforderlichen Abschlusszeugnisses begründet wird. Diese Unterlagen habe ich jedoch eingereicht. Ich wollte mich erkundigen, ob das Zeugnis im Zuge des Verfahrens verloren gegangen oder mein Bachelorstudium grundsätzlich unzulässig für diesen Master ist.
An wen kann ich mich bitte zur Prüfung dieser Angelegenheit wenden?
Vielen Dank!