Aus Ihrem Zulassungsbescheid geht das nicht hervor. Sollte Ihre Frage darauf zielen, ob Sie zur Immatrikulation Unterlagen zu Ihrem Härtefallantrag einreichen müssen: Bitte reichen Sie diese ein, wenn Sie einen Härtefallantrag zur Bewerbung gestellt haben. Es sind nur einfache Kopien der Unterlagen erforderlich, die Sie auch schon zur Bewerbung eingereicht haben.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg