Bis wann muss Exmatrikulation vorliegen?

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linda.branecka@gmx.at
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Registriert: Sa 22. Jun 2019, 10:07

Bearbeitet Bis wann muss Exmatrikulation vorliegen?

Beitrag von linda.branecka@gmx.at »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte eine kurze Frage zur Exmatrikulationsbescheinigung, die man für die Einschreibung für den Master einreichen muss:
Zurzeit bin ich nicht nur an der Uni, an der ich meinen Bachelor gemacht habe, sondern auch an einer Uni, wo ich bereits einen Masterplatz angenommen habe, immatrikuliert. Um in Hamburg zu studieren, werde ich meine Immatrikulation an der anderen Uni zurücknehmen, dieser Prozess dauert allerdings möglicherweise etwas länger. Ich habe gelesen, dass man Exmatrikulationsbescheinigungen nachreichen kann, wollte aber fragen, ob es einen bestimmten Termin gibt, an dem sie endgültig vorliegen müssen ?

Mit freundlichen Grüßen, Linda Branecka
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Bis wann muss Exmatrikulation vorliegen?

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Frau Branecka,

Nein, dafür gibt es keinen bestimmten Termin. Wenn Sie Ihre endgültigen Semesterunterlagen rechtzeitig mit Ablauf der vorläufigen Unterlagen erhalten möchten, sollte die Bescheinigung aber bis spätestens Mitte Oktober vorliegen.

Wir benötigen lediglich eine Exmatrikulationsbescheinigung von der Hochschule, an der Sie den Bachelor gemacht haben. Von der anderen Uni, bei Sie sich gerade erst eingeschrieben haben, werden Sie auch vermutlich keine Exmatrikulationsbescheinigung erhalten, wenn Sie vor dem 01.10. die Immatrikulation zurücknehmen, da Sie erst ab dem 01.10. immatrikuliert wären.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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