Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine kurze Frage zur Exmatrikulationsbescheinigung, die man für die Einschreibung für den Master einreichen muss:
Zurzeit bin ich nicht nur an der Uni, an der ich meinen Bachelor gemacht habe, sondern auch an einer Uni, wo ich bereits einen Masterplatz angenommen habe, immatrikuliert. Um in Hamburg zu studieren, werde ich meine Immatrikulation an der anderen Uni zurücknehmen, dieser Prozess dauert allerdings möglicherweise etwas länger. Ich habe gelesen, dass man Exmatrikulationsbescheinigungen nachreichen kann, wollte aber fragen, ob es einen bestimmten Termin gibt, an dem sie endgültig vorliegen müssen ?
Mit freundlichen Grüßen, Linda Branecka