Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin für das Masterstudium an der Universität HH angenommen und absolviere momentan noch den Bachelor, bzw. schreibe meine Bachelorarbeit. Ist es korrekt, dass ich vorläufig eine Semesterbescheinigung für das 7. Fachsemester des Bachelors erhalte und erst nach offiziellem Abschluss des Bachelors, die Bescheinigung für den Master?
D.h., dass ich dem Bafög-Amt etc. zunächst meine Bachelor-Semester-Bescheinigung vorlege?
Mit freundlichen Grüßen
Clara Hartmetz