Hallo zhangyimin,
die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für den Masterstudiengang "Deutschsprachige Literaturen" erfolgt nach dem Ergebnis des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (z.B. nach der Note Ihres Bachelors). Erst bei gleichem Ergebnis wird laut der Auswahlsatzung für die Studiengänge der Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften (
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ahl-gw.pdf) die ins deutsche System umgerechneten Note der Hochschulzugangsberechtigung, typischerweise nachgewiesen durch eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist, als zusätzliches Auswahlkriterium herangezogen. Wenn Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen keinen geeigneten Nachweis über die Note der Hochschulzugangsberechtigung einreichen, werden Sie hinter den Bewerber oder die Bewerberin mit der gleichen Note des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses eingeordnet, der beziehungsweise die so einen Nachweis vorlegt. Ihre Zulassung wäre erst dann gefährdet, wenn es sich um die Vergabe des letzten Studienplatzes in diesem Studiengang handelt.
Wenn Ihr APS-Zertifikat keine umgerechnete Note der Hochschulzugangsberechtigung enthält, würde die Einreichung des APS-Zertifikates an dieser Situation nichts ändern. Um zu erfahren, ob ein benotetes APS-Zertifikat eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist ersetzen kann, wenden Sie sich bitte direkt an die Koordinatorin des Masters "Deutschsprachige Literaturen". Ihre Kontaktdaten finden Sie auf der letzten Seite der PDF-Datei mit Bewerbungsinformationen für den Studiengang "Deutschsprachige Literaturen":
https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... aturen.pdf
Beste Grüße,
Oksana Maryskevych