Liebe*r Nini,
seit Januar hat sich die Lage, wie Sie wissen, leider sehr verändert.
Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die Universität Hamburg.
Ich würde Sie bitte, dass Sie uns über unser
Kontaktformular anschreiben, damit wir die weiteren Schritte vor dem Hintergrund der veränderten Situation besprechen können.
Vielen Dank.
Für Sie sind vor allem die folgenden Informationen relevant:
1) Die Frist für die Einreichung des Bachelorzeugnisses ist aufgrund der aktuellen Lage verlängert worden. Sie können dies in folgender Frage im Corona-FAQ nachlesen:
Was passiert, wenn Master-Studierende, die unter Vorbehalt zum WS 19/20 zugelassen worden sind, den erfolgreichen Abschluss ihres Bachelorstudiums bis zum 31.03.2020 aufgrund der aktuellen Krise nicht nachweisen können?
Studierende, die hiervon betroffen sind, erhalten automatisch eine Fristverlängerung um sechs Monate. Sie müssen hierzu keinen Antrag stellen und sie bleiben bei entsprechender Rückmeldung immatrikuliert. Die Frist für den Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses verlängert sich bis zum 30.9.2020.
(siehe https://www.uni-hamburg.de/newsroom/int ... l#12878518)
2) Die Anmeldephase für Erstsemester ist ebenfalls aufgrund er aktuellen Lage auf noch unbestimmte Zeit verschoben. Gleiches gilt für die Ummelde- und Korrektur-Phase. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt auf
der entsprechenden Webseite in STiNE.
Mit diesen beiden Information dürften sich Ihre weiteren Fragen vorerst erübrigen. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die Entwicklung und neue Regelungen auf der Webseite
Auswirkungen der Corona-Pandemie für Studierende.
Liebe Grüße
Thomas Walter