Zugangsvoraussetzung

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A.Hericks
Beiträge: 1
Registriert: Di 28. Apr 2020, 18:45

Bearbeitet Zugangsvoraussetzung

Beitrag von A.Hericks »

Hallo,

Ich interessiere mich für den Master in Erziehungs- und Bildungswissenschaft. Zurzeit studiere ich noch den Bachelor in Erziehungswissenschaft und werde voraussichtlich dieses Semester meinen Abschluss erhalten.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich mich für den Master bewerben kann ohne einen fertigen Abschluss in der Hand zu halten. Reicht es eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten nachweisen zu können oder muss tatsächlich ein vollendetes Bachelorzeugnis vorliegen?

Danke.
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Campus-Center - Thomas Walter
Beiträge: 2687
Registriert: Mo 2. Sep 2019, 14:19

Re: Zugangsvoraussetzung

Beitrag von Campus-Center - Thomas Walter »

Liebe*r A.Hericks,

für den Übergang vom Bachelor in den Master ist an der Universität Hamburg eine Überschneidung von einem Semester möglich, das bedeutet, dass der Bachelorabschluss bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachgereicht werden kann.

Sie können sich also in jedem Fall für den M.A. Erziehungs- und Bildungswissenschaft bewerben, unabhängig davon, ob zu Beginn des Wintersemesters 2020/21 Ihr Bachelorabschluss schon vorliegt oder nicht. Sie wären dann so lange in beiden Studiengängen immatrikuliert, bis Sie Ihr Bachelorzeugnis nachgereicht haben und wir Sie endgültig in den Masterstudiengang umgeschrieben haben. Auf unserer Webseite gibt es alle in diesem Zusammenhang relevanten Informationen zum Bachelor-Master-Übergang.

In den Informationen zur Bewerbung für den M.A. Erziehungs- und Bildungswissenschaft finden Sie den entsprechenden Hinweis, welche Dokumente in diesem Fall zur Bewerbung eingereicht werden:
Einzureichende Bewerbungsunterlagen
[...]
Abschlusszeugnis Ihres Hochschulstudiums oder vorläufiges Transcript of Records
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch studieren und kein Abschlusszeugnis mit Note vorweisen können, reichen Sie in jedem Fall ein aktuelles Transcript of Records mit vorläufiger Durchschnittsnote ein. Das Abschlusszeugnis ist bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachzureichen
Liebe Grüße
Thomas Walter
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