Liebe*r A.Hericks,
für den Übergang vom Bachelor in den Master ist an der Universität Hamburg eine Überschneidung von einem Semester möglich, das bedeutet, dass der Bachelorabschluss bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachgereicht werden kann.
Sie können sich also in jedem Fall für den
M.A. Erziehungs- und Bildungswissenschaft bewerben, unabhängig davon, ob zu Beginn des Wintersemesters 2020/21 Ihr Bachelorabschluss schon vorliegt oder nicht. Sie wären dann so lange in beiden Studiengängen immatrikuliert, bis Sie Ihr Bachelorzeugnis nachgereicht haben und wir Sie endgültig in den Masterstudiengang umgeschrieben haben. Auf unserer Webseite gibt es alle in diesem Zusammenhang relevanten
Informationen zum Bachelor-Master-Übergang.
In den
Informationen zur Bewerbung für den M.A. Erziehungs- und Bildungswissenschaft finden Sie den entsprechenden Hinweis, welche Dokumente in diesem Fall zur Bewerbung eingereicht werden:
Einzureichende Bewerbungsunterlagen
[...]
Abschlusszeugnis Ihres Hochschulstudiums oder vorläufiges Transcript of Records
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch studieren und kein Abschlusszeugnis mit Note vorweisen können, reichen Sie in jedem Fall ein aktuelles Transcript of Records mit vorläufiger Durchschnittsnote ein. Das Abschlusszeugnis ist bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachzureichen
Liebe Grüße
Thomas Walter