Liebe isabelmnk ,
die zur Beantwortung Ihrer Frage relevante Information findet sich in den
Bewerbungsinformationen für den M.A. Bewegungs- und Sportwissenschaft:
Für den Masterstudiengang Bewegungs- und Sportwissenschaft bestehen folgende besondere Zugangsvoraussetzungen:
4.1. ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Studiengang Bewegungs- bzw. Sportwissenschaft an der Universität Hamburg oder einer anderen Hochschule oder einem vergleichbaren Studiengang an einer Hochschule, sofern Studienleistungen im Umfang von mindestens 70 LP in Lehrveranstaltungen, die dem Curriculum des Bachelorstudiengangs Bewegungs- bzw. Sportwissenschaft vergleichbar sind, nachgewiesen werden. Diese 70 LP müssen aus den Bereichen der Pflichtmodule BW-BA-1 bis BW-BA-8 stammen.
Sie können dies zunächst selber überprüfen, indem Sie die in Ihrem Studium absolvierten Module mit denen des
B.A. Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg vergleichen. Bitte nutzen Sie dazu
die Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelor-Studiengang Bewegungswissenschaft.
Sollte Sie danach noch unsicher bezüglich der Vergleichbarkeit einzelner Module sein, müssten Sie sich bitte an das zuständige
Studien- und Prüfungsbüro Bewegungswissenschaft wenden.
Wenn das Ergebnis der Prüfung ist, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllen, dann wäre eine Bewerbung für den M.A. Bewegungs- und Sportwissenschaft vorerst nicht möglich, da die Zugangsvoraussetzungen nicht durch ein nachträgliches Studieren einzelner Module im Rahmen des Masterstudiengangs erfüllt werden können. Sie hätten allerdings noch die Option, sich zunächst für den
B.A. Bewegungswissenschaft zu bewerben und die fehlenden Module zu studieren. Im darauffolgenden Wintersemester würden Sie dann die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und könnten sich regulär für den Masterstudiengang bewerben.
Liebe Grüße
Thomas Walter