Liebe*r verafoes,
ich vermute, Ihrer Frage liegt ein Missverständnis zugrunde und
nehme an, dass Sie sich auf den folgenden Absatz aus dem Merkblatt
"Master of Science (M.Sc.) Psychologie - Bewerbungsinformationen" bezieht:
Drei Ausnahmen
Wenn
1. Sie Ihren Studienabschluss im Ausland erworben haben und/ oder wenn
2. Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben,
schicken Sie bitte innerhalb der Bewerbungsfrist
a. einen Ausdruck der Online-Bewerbung,
b. ein Transcript of Records bzw. eine einfache Kopie Ihres Abschlusszeugnisses (wenn schon vorhanden),
c. eine einfache Kopie des Zeugnisses der Hochschulzugangsberechtigung und
d. eine einfache Kopie des Anerkennungsvermerks/ der Vorprüfungsdokumentation von „uni-assist“.
Die Vorprüfungsdokumentation (VPD) ist in Bezug auf die Hochschulzugangsberechtigung erforderlich, nicht in Bezug auf den Bachelorabschluss mit dem Sie sich auf einen Studienplatz für den
M.Sc. Psychologie bewerben. Es gibt den Sonderfall, dass der Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung verwendet wird (siehe
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#7317116). Nur in diesem Fall wäre eine VPD durch uni-assist für den Bachelorabschluss erforderlich.
Ich hoffe, dies beantwortet Ihre Frage. Bitte zögern Sie nicht, erneut zu schreiben, falls Sie hierzu noch weitere Fragen haben.
Liebe Grüße
Thomas Walter