Liebes Campus-Team,
bei der Masterbewerbung steht bei den Angaben zur Abschlussnote folgender Hinweis:
"Sollten Sie Ihr Erststudium noch nicht abgeschlossen haben geben Sie hier bitte Ihre momentanen Durchschnittsnoten, mit denen Sie im Ranking berücksichtigt werden, an!
Bitte bedenken Sie, dass diese Noten im Falle einer Zulassung zur Einschreibung nachgewiesen werden müssen, d.h. Sie müssen ein Zeugnis bzw. ein Transcript mit den jeweiligen Einzelnoten zur Einschreibung in amtlich beglaubigter Kopie einreichen und die Durchschnittsnoten müssen im Falle eines noch nicht vollständig abgeschlossenen Studiums mindestens den hier genannten Noten entsprechen, andernfalls verlieren Sie den Ihnen zugewiesenen Studienplatz."
Meine Fragen sind nun:
(1) Wo ich eine amtlich beglaubigte Kopie herbekomme, da in der "Checkliste für die Nachweise und Dokumente für die Immatrikulation in Masterstudiengänge (Lehramt) lediglich ein "selbst gefertigter Ausdruck" des Stine-Leistungskontos gefordert ist
(2) Ob gemeint ist, dass man den Studienplatz verliert, wenn man die aktuellen Durchschnittsnoten aufgrund zukünftiger Klausuren nicht halten kann bzw. welche Noten bei Unsicherheit darüber, welche Noten in Zukunft geschrieben werden, angegeben werden sollen
(3) Welche Note bei einem Schnitt von 1,43 angegeben werden muss, da die Ziffern auf eine Kommastelle begrenzt ist.
Vielen Dank im Voraus!