Exmatrikulationsbescheinigung/ Überschneidung zweier Studiengägnge

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Katrin von der Lancken
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Registriert: Mi 19. Aug 2020, 08:27

Bearbeitet Exmatrikulationsbescheinigung/ Überschneidung zweier Studiengägnge

Beitrag von Katrin von der Lancken »

Sehr geehrtes Team Campus-Forum,

ich habe soeben meinen Zulassungsbescheid für den Master in Soziologie erhalten.
Derzeit arbeite ich noch an meiner Bachelorarbeit an einer anderen Universität, die ich voraussichtlich zum 30.09.2020 fertigstellen werden. Bin mir jedoch nicht sicher ob die Fertigstellung bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt oder ob ich eine kurzzeitige Überschneidung beantragen muss.

Daher meine Frage ob es auch noch nach absenden der Online-Immatrikulation möglich ist, eine kurzzeitige Überschneidung zu beantragen, wenn ich dies vorher nicht getan habe?

Mit freundlichen Grüßen
Katrin von der Lancken
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Exmatrikulationsbescheinigung/ Überschneidung zweier Studiengägnge

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Frau von der Lancken,

nicht der Abgabezeitpunkt der Bachelorarbeit ist hierfür relevant, sondern das Datum der Zeugnisausgabe. Wenn Sie die Bachelorarbeit erst am 30.09. einreichen, handelt es sich auf jeden Fall um eine kurzfristige Überschneidung.

Sie müssen dazu nur im Rahmen der Onlineimmatrikulation eine (selbsterstellte) formlose Erklärung darüber hochladen, dass sich das aktuelle Studium in der Abschlussphase befindet.

Sie bleiben dann im „alten“ Studiengang eingeschrieben und werden im neuen Studiengang „vorläufig eingeschrieben“. Eine endgültige Einschreibung im neuen Studiengang erfolgt erst, wenn Sie Ihr Studium bis spätestens 31.03 des Folgejahres abgeschlossen haben.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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Katrin von der Lancken
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Re: Exmatrikulationsbescheinigung/ Überschneidung zweier Studiengägnge

Beitrag von Katrin von der Lancken »

Sehr geehrter Herr Gautzsch,

ich habe meine Online-Immatrikulation bereits abgeschickt.

Lade ich die formlose Erklärung, dass ich mich in der Abschlussphase meines Erststudiums befinde im Formular für Nachreichungen unter dem Punkt Exmatrikulationsbescheinigung hoch?

Mit freundlichen Grüßen
Katrin von der Lancken
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Exmatrikulationsbescheinigung/ Überschneidung zweier Studiengägnge

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Frau von der Lancken,

da war meine Information leider nicht ganz aktuell. Ab diesen Verfahren benötigen Sie die formlose Erklärung nicht mehr, wenn Sie bereits im Immatrikulationsformular angegeben haben, dass es sich um eine kurzfristige Überschneidung handelt. Wenn Sie Angabe nicht gemacht haben,ist es okay, wenn sie eine formlose Erklärung z.B. unter Exmatrikulation im Formular für Nachreichungen hochladen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
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